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85
Zolltarifkapitel 85
Mikrofone und Halterungen dafür; Lautsprecher, auch in Gehäuse eingebaut; Kopf- und Ohrhörer, auch mit Mikrofon kombiniert, und Zusammenstellungen, bestehend aus einem Mikrofon und einem oder mehreren Lautsprechern; elektrische Tonfrequenzverstärker; elektrische Tonverstärkereinrichtungen
851810
Mikrofone und Halterungen dafür
Zoll:0%
851822
Mehrfachlautsprecher, in dasselbe Gehäuse eingebaut
Zoll:0%
851829
Andere Lautsprecher, nicht in Gehäuse eingebaut
Zoll:0%
851830
Kopf- und Ohrhörer, auch mit Mikrofon kombiniert
Zoll:0%
851840
Elektrische Tonfrequenzverstärker
Zoll:0%
851850
Elektrische Tonverstärkereinrichtungen
Zoll:0%
Was umfasst Position 8518 des Zolltarifs?
Position 8518 umfasst Mikrofone und ihre Halterungen, Lautsprecher (auch in Gehaeusen), Kopfhoerer und Ohrhoerer, Tonfrequenzverstaerker und elektrische Tonverstaerkeranlagen. Dazu gehoeren Studiomikrofone, Lautsprechersysteme, kabellose Kopfhoerer, Gitarrenverstaerker und Beschallungsanlagen. Die EU-Zollsätze für Position 8518 liegen zwischen 0% und 2,5%. Viele Audiogeräte profitieren vom ITA-Satz von 0%. CE-Kennzeichnung und Einhaltung der Niederspannungs-, EMV- und RED-Richtlinie (für Funkgeräte) sind erforderlich. Position 8518 gehört zu Kapitel 85 (Maschinen, mechanische und elektrische Geräte) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 8518 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate. Die Einreihung von Waren in Position 8518 muss den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung (AV) der Kombinierten Nomenklatur folgen. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung in erster Linie nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System und zur Kombinierten Nomenklatur präzisieren den Umfang jeder Position und sind unverzichtbare Referenzen für Importeure und Zollagenten.
Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 8518
Die EU-Zollsätze für Position 8518 liegen zwischen 0% und 2,5%. CE-Kennzeichnung und Einhaltung der Niederspannungs-, EMV- und RED-Richtlinie (für Funkgeräte) sind erforderlich. Viele Audiogeräte profitieren vom ITA-Zollsatz von 0%. Kabellose Kopfhoerer (Bluetooth) müssen der RED-Richtlinie 2014/53/EU entsprechen. CE-Kennzeichnung und Einhaltung der Niederspannungs- und EMV-Richtlinie sind erforderlich. Hochleistungs-Beschallungsanlagen können Laermschutzvorschriften unterliegen. Bei der Einfuhr von Waren der Position 8518 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 8518 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 8518 unterliegen CE-Richtlinienkonformität (Maschinen, NSR, EMV, RoHS). Erforderliche Unterlagen umfassen: CE-Konformitätserklärungen, Betriebsanleitungen, technische Dokumentation. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.
Einreihung von Waren in Position 8518 — worauf ist zu achten
Position 8518 umfasst Mikrofone, Lautsprecher, Kopfhörer und Audioverstärker. Entscheidend: Schallsignalwandlung und -verstärkung. Umfasst Studiomikrofone, Lautsprechersysteme, Soundbars und Gitarrenverstärker. Häufiger Fehler: Headsets mit Mikrofon sind 8518; Radios sind 8527.
Häufig gestellte Fragen
Welche Zollsätze gelten für Mikrofone, Lautsprecher und Kopfhörer der Position 8518?
Der EU-Zollsatz für Mikrofone, Lautsprecher, Kopfhörer und Verstärker der Position 8518 beträgt 0% gemäß dem ITA-Abkommen. Diese Position umfasst Studiomikrofone, Lautsprechersysteme, drahtlose Kopfhörer, Gitarrenverstärker und Beschallungsanlagen. Trotz Zollfreiheit unterliegt der Import der Mehrwertsteuer von 23%. Die korrekte Einreihung erfordert die Bestimmung, ob das Gerät eigenständig ist oder Teil eines größeren Systems. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche Zertifikate und Dokumente sind beim Import von Audiogeräten in die EU erforderlich?
Der Import von Audiogeräten erfordert eine CE-Kennzeichnung mit Konformitätserklärung gemäß der Niederspannungsrichtlinie (LVD), der EMV-Richtlinie und — bei drahtlosen Geräten — der Funkanlagenrichtlinie (RED 2014/53/EU). Drahtlose Blütooth-Kopfhörer unterliegen den RED-Anforderungen. RoHS-Konformität ist Pflicht. WEEE-Registrierung im Zielland ist erforderlich. Geräte mit Akkus müssen die Batterierichtlinie erfüllen. Zolldokumente umfassen Handelsrechnung, Ursprungszeugnis und CE-Konformitätserklärung. Dies betrifft Waren der Position 8518 der Kombinierten Nomenklatur. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Worauf sollte man beim Import von Audio- und Beschallungsgeräten in die EU achten?
Beim Import von Audiogeräten der Position 8518 ist zu prüfen, ob drahtlose Geräte (Blütooth-Kopfhörer, WLAN-Lautsprecher) für europäische Freqünzbänder zertifiziert sind. Hochleistungsverstärker können spezielle elektrische Anschlüsse erfordern. Professionelle Beschallungsanlagen sollten entsprechende Sicherheitszertifikate besitzen. Kopfhörer unterliegen Vorschriften zur maximalen Lautstärke (Norm EN 50332) zum Gehörschutz. Pflichten aus der Batterierichtlinie für akkubetriebene Geräte sind zu beachten. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
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