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KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVONDampfkessel und andere Kessel zum Erzeugen von Dampf (ausgenommen Zentralheizungskessel, die sowohl heißes Wasser als auch Niederdruckdampf erzeugen können); Kessel zum Erzeugen von überhitztem Wasser

Dampfkessel und andere Kessel zum Erzeugen von Dampf (ausgenommen Zentralheizungskessel, die sowohl heißes Wasser als auch Niederdruckdampf erzeugen können); Kessel zum Erzeugen von überhitztem Wasser, Dampfkessel, andere Dampfkessel, einschließlich Hybridkessel

Einreihung anderer Dampfkessel in Unterposition 8402 19

Die Unterposition 8402 19 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Dampfkessel, die keine Wasserrohrkessel sind, einschließlich Flammrohrkessel (Fire-Tube) und anderer Dampferzeugungskonstruktionen, die nicht in die Unterpositionen 8402 11 und 8402 12 eingereiht werden. In einem Flammrohrkessel strömen die heißen Verbrennungsgase innerhalb der Rohre, die von Wasser im Kessel umgeben sind, was den Betriebsdruck auf etwa 25 bar begrenzt, aber eine einfachere Konstruktion und niedrigere Kosten bietet. Flammrohrkessel werden in kleineren Industriebetrieben, Wäschereien, Krankenhäusern, Hotels und Heizungsanlagen eingesetzt, die Dampf mit niedrigen bis mittleren Parametern benötigen. Typische Leistungen reichen von 0,5 bis 20 Tonnen Dampf pro Stunde. In die Unterposition 8402 19 werden auch Dampfkessel vom Lokomotivtyp und industrielle Serienkessel eingereiht, die nicht als Wasserrohrkessel gelten. Die Einreihung erfolgt nach den AV-Regeln 1 und 6.

PED-Richtlinie und Einfuhranforderungen für Flammrohrkessel

Dampfkessel der Unterposition 8402 19 unterliegen als Druckgeräte der Druckgeräterichtlinie PED 2014/68/EU. Die PED-Risikokategorie hängt vom Produkt aus Druck und Volumen ab: die meisten industriellen Flammrohrkessel werden in Kategorie III oder IV eingestuft und erfordern eine Konformitätsbewertung unter Beteiligung einer benannten Stelle. Die harmonisierte Norm EN 12953 (Großwasserraumkessel) ist die Hauptnorm für Flammrohrkessel und legt Anforderungen an Konstruktion, Werkstoff, Fertigung und Prüfung fest. Die CE-Kennzeichnung ist obligatorisch. Die Einfuhr erfordert eine EORI-Nummer, eine Zollanmeldung mit KN-Code 8402 19, die EU-Konformitätserklärung, das Zertifikat der benannten Stelle und technische Unterlagen. Kessel für fossile Brennstoffe unterliegen auch den Ecodesign-Anforderungen. Die EMC-Richtlinie 2014/30/EU kann für elektronische Steuerungssysteme gelten. Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gilt für mechanische Elemente wie Brennstoffzuführungen und Entaschungssysteme.

Zollsätze und Handel mit Dampfkesseln (8402 19)

Die MFN-Zollsätze für Dampfkessel der Unterposition 8402 19 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Flammrohrkessel sind industrielle Standardprodukte, die von zahlreichen Herstellern weltweit in Serie gefertigt werden. Wichtige Exporteure sind Unternehmen aus Deutschland, Italien, dem Vereinigten Königreich, China und der Türkei. Präferenzielle Zollsätze können im Rahmen von FTA-, APS- und bilateralen EU-Abkommen bei Erfüllung der Ursprungsregeln verfügbar sein. Erzeugnisse des Kapitels 84 unterliegen nicht dem CBAM-Mechanismus. Der Einführer sollte in TARIC Antidumpingzölle auf Kessel aus dem jeweiligen Ursprungsland prüfen. Der Zollwert umfasst die Kosten für den Kessel mit Standardausrüstung, Automatisierung und Armaturen. Bei der Einfuhr wird die nationale Mehrwertsteuer erhoben. Aktuelle Sätze und Handelsmaßnahmen in TARIC prüfen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Dampfkessel werden in die Unterposition 8402 19 eingereiht?
Die Unterposition 8402 19 umfasst Dampfkessel, die keine Wasserrohrkessel sind, einschließlich Flammrohrkessel, bei denen die Verbrennungsgase innerhalb der von Wasser umgebenen Rohre strömen. Die Einreihung umfasst industrielle Großwasserraumkessel, Lokomotivkessel, Kompakt-Flammrohrkessel und andere Dampferzeugungskonstruktionen, die nicht in die Unterpositionen 8402 11 (Wasserrohr über 45 t/h) und 8402 12 (Wasserrohr bis 45 t/h) fallen. Das Unterscheidungskriterium ist die Bauart.
Welche harmonisierte Norm gilt für Flammrohrkessel?
Die wichtigste harmonisierte Norm für Flammrohrkessel (Großwasserraumkessel) ist die Reihe EN 12953, die Anforderungen an Konstruktion, Werkstoff, Fertigung, Ausrüstung und Prüfung umfasst. Diese Norm ist mit der PED 2014/68/EU harmonisiert und begründet eine Konformitätsvermutung. EN 12953 unterscheidet sich von EN 12952, die für Wasserrohrkessel gilt. Der Hersteller muss die der Kesselbauart entsprechende Norm anwenden. Alternativ kann ASME Abschnitt I angewendet werden, sofern die PED-Anforderungen erfüllt werden.
Unterliegen Flammrohrkessel den EU-Emissionsvorschriften?
Ja. Flammrohrkessel mit fossilen Brennstoffen unterliegen der Industrieemissionsrichtlinie IED 2010/75/EU, wenn ihre thermische Leistung die in der Richtlinie festgelegten Schwellenwerte (50 MW) überschreitet. Kleinere Kessel unterliegen nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 2015/2193/EU über mittelgroße Feuerungsanlagen (1-50 MW). Ecodesign-Verordnungen können Anforderungen an Kessel bestimmter Parameter stellen. Die Emissionsnormen werden im Zollverfahren nicht geprüft, bestimmen aber die Betriebsgenehmigung in der EU.