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81

Zolltarifkapitel 81

ANDERE UNEDLE METALLE; Cermets; WAREN DARAUS

Was umfasst Kapitel 81 des Zolltarifs?

Kapitel 81 der Kombinierten Nomenklatur umfasst andere unedle Metalle, die nicht in den Kapiteln 72-80 eingereiht sind, sowie Cermets und Waren daraus. In den Anwendungsbereich des Kapitels fallen unter anderem: Wolfram und Waren aus Wolfram (8101), Molybdän und Waren aus Molybdän (8102), Tantal und Waren aus Tantal (8103), Magnesium und Waren aus Magnesium (8104), Cobaltmatten und andere Zwischenerzeugnisse der Cobaltmetallurgie sowie Cobalt und Waren aus Cobalt (8105), Bismut und Waren aus Bismut (8106), Cadmium und Waren aus Cadmium (8107), Titan und Waren aus Titan (8108), Zirkonium und Waren aus Zirkonium (8109), Antimon (8110), Mangan (8111), Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob, Rhenium und Thallium (8112) sowie Cermets und Waren aus Cermets (8113). Diese Metalle sind von entscheidender Bedeutung für Hochtechnologien, die Luft- und Raumfahrtindustrie, Elektronik, Energiewirtschaft und Verteidigung. Viele von ihnen werden von der Europäischen Union als kritische Rohstoffe anerkannt. Die Einfuhr dieser Metalle unterliegt besonderen Vorschriften, einschließlich der Bestimmungen über Konfliktmineralien und der Ausfuhrkontrollen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck.

Zollsätze in Kapitel 81

Die Zollsätze für unedle Metalle des Kapitels 81 sind unterschiedlich und aufgrund der strategischen Bedeutung dieser Rohstoffe häufig niedrig. Wolfram in Rohform unterliegt einem Zollsatz von 2,5-5%. Molybdän in Rohform hat einen Satz von 0%. Titan in Rohform unterliegt einem Satz von 0%. Magnesium in Rohform unterliegt Zöllen von 1-3%. Viele seltene Metalle wie Tantal, Niob oder Germanium profitieren von Null- oder Minimalsätzen. Cermets unterliegen Sätzen von 2,7-5%. Höhere Sätze gelten für Fertigerzeugnisse und Halberzeugnisse mit einem höheren Verarbeitungsgrad.

Wareneinreihung in Kapitel 81 — worauf ist zu achten

Die Einreihung von Waren in Kapitel 81 erfordert eine genaue Bestimmung der Metallart, der physischen Form und des Bearbeitungsgrads. Jedem Metall ist eine eigene Tarifposition zugeordnet. Für die in den Positionen 8101-8112 aufgeführten Metalle ist die Unterpositionsstruktur einheitlich und umfasst: Rohformen, Abfälle und Schrott, Pulver und andere Waren. Cermets werden gesondert unter Position 8113 eingereiht. Es ist zu beachten, dass Legierungen der Metalle des Kapitels 81 nach dem gewichtsmäßig vorherrschenden Metall eingereiht werden, sofern die Anmerkungen zum Kapitel nichts anderes bestimmen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Waren werden in Kapitel 81 des Zolltarifs eingereiht?
Kapitel 81 umfasst unedle Metalle, die nicht in anderen Kapiteln eingereiht sind, darunter Wolfram, Molybdän, Tantal, Titan, Magnesium, Cobalt, Zirkonium, Chrom und Germanium. Ebenfalls eingereiht werden Cermets und Waren aus diesen Metallen.
Welche Zollsätze gelten für andere unedle Metalle (Kapitel 81)?
Die Zollsätze in Kapitel 81 schwanken zwischen 0% und 9%. Rohstoffe und Rohmetalle haben häufig einen Satz von 0%. Verarbeitete Erzeugnisse unterliegen je nach Metallart Sätzen von 2% bis 9%. Titan hat Sätze von 5-7% und Zirkonium bis zu 9%.
Wie findet man den richtigen KN-Code in Kapitel 81?
Zunächst ist die Metallart zu bestimmen, dann die physische Form (roh, Pulver, Ware). Jedes Metall hat eine eigene vierstellige Tarifposition. Legierungen werden nach dem gewichtsmäßig vorherrschenden Metall eingereiht.