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63
Zolltarifkapitel 63
Andere Einrichtungsgegenstände, ausgenommen solche der Position 9404
Was umfasst Position 6304 des Zolltarifs?
Position 6304 umfasst andere Waren zur Innenausstattung (Tagesdecken, Kissenbezuege). Es handelt sich um konfektionierte Spinnstoffwaren für verschiedene Haushalts-, Industrie- und Handelszwecke. Sie werden aus verschiedenen Spinnstoffen wie Baumwolle, Polyester, Leinen und deren Mischungen hergestellt. Die Einfuhr dieser Waren in die EU unterliegt Zollsätzen von 4% bis 12% je nach Produktart und Material. Die Produkte müssen gemäß den EU-Anforderungen an die Textilkennzeichnung gekennzeichnet sein und den REACH-Standards entsprechen. Ursprungsregeln sind für Tarifpraeferenzen wichtig. Position 6304 gehört zu Kapitel 63 (Textilien, Gewebe und Bekleidung) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 6304 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate. Die Einreihung von Waren in Position 6304 muss den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung (AV) der Kombinierten Nomenklatur folgen. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung in erster Linie nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System und zur Kombinierten Nomenklatur präzisieren den Umfang jeder Position und sind unverzichtbare Referenzen für Importeure und Zollagenten.
Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 6304
Die Einfuhr dieser Waren in die EU unterliegt Zollsätzen von 4% bis 12% je nach Produktart und Material. Die Produkte müssen gemäß den EU-Anforderungen an die Textilkennzeichnung gekennzeichnet sein und den REACH-Standards entsprechen. Die Zollsätze für Position 6304 liegen zwischen 4% und 12%. Kennzeichnung der Faserzusammensetzung und des Herkunftslandes ist erforderlich. Produkte müssen REACH-Standards für chemische Stoffe in Textilien erfüllen. Pruefen Sie die Verfügbarkeit von Tarifpraeferenzen im Rahmen von EU-Handelsabkommen. Bei der Einfuhr von Waren der Position 6304 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 6304 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 6304 unterliegen Kennzeichnungs- und Faserzusammensetzungskontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: Faserzusammensetzungsetiketten (EU-VO 1007/2011), OEKO-TEX-Zertifikate, REACH-Berichte. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.
Einreihung von Waren in Position 6304 — worauf ist zu achten
Position 6304 umfasst andere Waren zur Innenausstattung (Tagesdecken, Kissenbezüge). Es handelt sich um konfektionierte Spinnstoffwaren für verschiedene Haushalts-, Industrie- und Handelszwecke. Abgrenzung zu 6303 (Gardinen, Vorhaenge und Innenrollos) und 6305 (Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken) erfordert Analyse von Material, Form und Verwendungszweck. Entscheidend: genaue Bestimmung des Grundmaterials, des Verarbeitungsgrads und des Verwendungszwecks der Ware.
Häufig gestellte Fragen
Welche Zollsätze gelten für die Einfuhr von Waren zur Innenausstattung (Position 6304)?
Der MFN-Zollsatz für andere Waren zur Innenausstattung der Position 6304, einschließlich Tagesdecken, Kissenbezüge, Möbelbezüge und dekorativer Textilwaren, beträgt einheitlich 12%, unabhängig von der Rohstoffzusammensetzung. Dieser Satz von 12% gilt gleichermaßen für Seidenprodukte, Baumwollprodukte und Produkte aus synthetischen Fasern. Gewebte und gewirkte Erzeugnise unterliegen demselben Satz. Präferenzzollsätze sind im Rahmen von EU-Handelsabkommen verfügbar. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche Dokumente sind für die Einfuhr von Waren zur Innenausstattung in die EU erforderlich?
Die Einfuhr von Waren zur Innenausstattung (Position 6304) erfordert eine Kennzeichnung gemäß den EU-Anforderungen für Textilerzeugnisse, einschließlich der Angabe der Materialzusammensetzung. Die REACH-Konformität ist vorgeschrieben. Für Erzeugnise mit Lebensmittelkontakt (z.B. Tischdecken) ist die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften erforderlich. Die Standarddokumentation umfasst Zollanmeldung, Handelsrechnung mit Materialspezifikation, Beförderungspapiere und Ursprungszeugnis. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Worauf ist bei der Einfuhr von Waren zur Innenausstattung zu achten?
Position 6304 ist eine Auffangposition für Waren zur Innenausstattung, die nicht unter andere Positionen des Kapitels 63 fallen — sie umfasst Tagesdecken, Kissenbezüge, dekorative Matten und andere Textilwaren. Die Unterscheidung von Position 6302 (Bettwäsche, Tischwäsche), 6303 (Gardinen) und 6301 (Decken) ist wesentlich. Die Materialzusammensetzung bestimmt den Zollsatz — Seidenprodukte haben deutlich niedrigere Sätze. Feuerbeständige oder antibakterielle Erzeugnise erfordern zusätzliche Eigenschaftsnachweise. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
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