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55
Zolltarifkapitel 55
Garne (andere als Nähgarne) aus synthetischen Spinnfasern, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
Was umfasst Position 5509 des Zolltarifs?
Position 5509 umfasst Garne (ausgenommen Naehgarne) aus synthetischen Spinnfasern, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf. Dies schliesst Garne aus Polyester-, Acryl-, Nylon- und anderen Synthesefasern ein, sowie deren Mischungen mit Baumwolle oder anderen Fasern. Dieses Garn ist ein grundlegender Rohstoff für die Webindustrie. Die Einfuhr von Garnen aus synthetischen Spinnfasern in die EU unterliegt Zollsätzen von 4% bis 5%. Die Einreihung haengt von der dominierenden Faserart und den Mischungsverhaeltnissen ab. Eine ordnungsgemäße Kennzeichnung der Faserzusammensetzung ist erforderlich. Position 5509 gehört zu Kapitel 55 (Textilien, Gewebe und Bekleidung) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 5509 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate.
Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 5509
Die Einfuhr von Garnen aus synthetischen Spinnfasern in die EU unterliegt Zollsätzen von 4% bis 5%. Eine ordnungsgemäße Kennzeichnung der Faserzusammensetzung ist erforderlich. Die Zollsätze für synthetisches Garn betragen 4%-5% je nach Zusammensetzung und Unterposition. Die Einreihung haengt von der dominierenden Faser ab - Polyester, Acryl, Nylon haben eigene Unterpositionen. Mischungen mit Baumwolle werden nach dem prozentualen Anteil synthetischer Fasern eingereiht. Nicht für den Einzelverkauf aufgemachtes Garn (5509) wird anders eingereiht als einzelhandelsverpacktes (5511). Bei der Einfuhr von Waren der Position 5509 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 5509 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 5509 unterliegen Kennzeichnungs- und Faserzusammensetzungskontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: Faserzusammensetzungsetiketten (EU-VO 1007/2011), OEKO-TEX-Zertifikate, REACH-Berichte. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.
Einreihung von Waren in Position 5509 — worauf ist zu achten
Position 5509 umfasst Garn aus synthetischen Spinnfasern (Polyester, Nylon, Acryl), nicht für Einzelhandel. Nähgarn — 5508, Endlosfilament — 5402. Unterpositionen nach Polymer und Mischung. Häufiger Fehler: Polyester/Baumwolle-Garn mit >50% Baumwolle hier — gehört in Kapitel 52. Entscheidend: überwiegende Faser und Verkaufsform.
Häufig gestellte Fragen
Welche Zollsätze gelten für Garne (ausgenommen Naehgarne) aus synthetischen Spinnfasern der Position 5509?
Die Zollsätze für Garne (ausgenommen Naehgarne) aus synthetischen Spinnfasern der Position 5509 hängen von der genauen Zolltarifnummer (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland ab. MFN-Sätze gelten für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzhandelsabkommen. Präferenzzollsätze können im Rahmen von Freihandelsabkommen, dem APS-System oder autonomen Zollaussetzungen verfügbar sein. Aktuelle Sätze für Position 5509 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Der reguläre Mehrwertsteuersatz in Deutschland beträgt 19%.
Welche Dokumente sind für die Einfuhr von Garne (ausgenommen Naehgarne) aus synthetischen Spinnfasern in die EU erforderlich?
Für die Einfuhr von Garne (ausgenommen Naehgarne) aus synthetischen Spinnfasern der Position 5509 in die EU ist eine Zollanmeldung mit korrekter KN-Einreihung und die EORI-Nummer des Importeurs erforderlich. Die Standarddokumentation umfasst Handelsrechnung, Beförderungsdokument und Warenspezifikation. Ein Ursprungszeugnis ist für Präferenzsätze erforderlich. Zusätzliche regulatorische Anforderungen hängen von der Warenart ab. Die Einfuhr unterliegt dem Unionszollkodex (UZK). Position 5509 umfasst Garne (ausgenommen Naehgarne) aus synthetischen Spinnfasern und unterliegt dem Unionszollkodex (UZK) sowie den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Worauf ist bei der Einreihung von Garne (ausgenommen Naehgarne) aus synthetischen Spinnfasern in Position 5509 zu achten?
Die Einreihung von Waren in Position 5509 erfordert die Anwendung der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (KN). Entscheidend sind Zusammensetzung, Verwendungszweck und Verarbeitungsgrad der Ware. Position 5509 umfasst Garne (ausgenommen Naehgarne) aus synthetischen Spinnfasern — die genaue Einreihung in die 6-, 8- oder 10-stellige Unterposition hängt von den spezifischen Merkmalen ab. Bei Zweifeln empfiehlt sich die Beantragung einer Verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA). Die EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission kann bei der Einreihung ähnlicher Waren hilfreich sein. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen.
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