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55

Zolltarifkapitel 55

SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN

Was umfasst Kapitel 55 des Zolltarifs?

Kapitel 55 des Zolltarifs der Europäischen Union umfasst synthetische und künstliche Spinnfasern, also synthetische und künstliche Fasern, die in für das Spinnen auf Baumwoll- oder Wollspinnmaschinen geeignete Längen geschnitten sind. Im Unterschied zu den Filamenten des Kapitels 54 haben Spinnfasern eine begrenzte Länge und werden mit Technologien verarbeitet, die denen für Naturfasern ähneln. Zu den wichtigsten synthetischen Spinnfasern gehören: Polyester, Nylon (Polyamid), Acryl, Polypropylen und Modacryl. Unter den künstlichen Spinnfasern dominieren Viskose und Acetatfasern. Die KN-Codes reichen von Position 5501 (Spinnkabel aus synthetischen Filamenten) bis Position 5516 (Gewebe aus künstlichen Spinnfasern). Dieses Kapitel umfasst Spinnkabel (zum Schneiden bestimmte Kabel aus Endlosfilamenten), Spinnfasern selbst, Abfälle von synthetischen oder künstlichen Fasern, gekrempelte und gekämmte Fasern, Garne und Gewebe aus Spinnfasern. Gewebe aus Mischungen von synthetischen oder künstlichen Spinnfasern mit Baumwolle oder anderen Fasern bilden einen bedeutenden Teil des Handels -- ihre Einreihung hängt vom gewichtsmäßig überwiegenden Bestandteil ab. Kapitel 55 hat große Handelsbedeutung, da Spinnfasern den Rohstoff für einen enormen Teil der weltweiten Produktion von Mischgarnen und -geweben darstellen.

Zollsätze in Kapitel 55

Die Zollsätze auf synthetische und künstliche Spinnfasern sind differenziert. Spinnkabel aus Endlosfilamenten (Positionen 5501-5502) unterliegen Sätzen von 4% bis 5%. Synthetische und künstliche Spinnfasern selbst (Positionen 5503-5507) haben Sätze von 4% bis 5%. Garne aus Spinnfasern (Positionen 5508-5511) haben Zollsätze von 4% bis 5,8%. Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (Positionen 5512-5515) und künstlichen Spinnfasern (5516) unterliegen höheren Sätzen von 8% bis 12%. Neben dem Zoll müssen Importeure die Mehrwertsteuer von 19% berücksichtigen.

Wareneinreihung in Kapitel 55 — worauf ist zu achten

Bei der Einreihung von synthetischen und künstlichen Spinnfasern ist die Unterscheidung zwischen synthetischen und künstlichen Fasern entscheidend, da sie eigene Tarifpositionen haben. Die Produktform ist zu bestimmen: Spinnkabel, lose Spinnfasern, Kammzug, Garn oder Gewebe. Bei Geweben ist entscheidend, ob sie hauptsächlich synthetische oder künstliche Fasern enthalten und wie hoch ihr Gewichtsanteil in der Mischung mit Baumwolle, Wolle oder anderen Fasern ist. Gewebe mit einem überwiegenden Anteil an synthetischen oder künstlichen Spinnfasern werden in Kapitel 55 eingereiht, nicht in den Kapiteln für natürliche Rohstoffe.

Häufig gestellte Fragen

Welche Waren werden in Kapitel 55 des Zolltarifs eingereiht?
Kapitel 55 umfasst synthetische und künstliche Spinnfasern -- synthetische (Polyester, Nylon, Acryl) und künstliche (Viskose, Acetat) -- in Form von Spinnkabeln, losen Spinnfasern, Garnen und Geweben. Auch Mischgewebe mit überwiegendem Anteil an synthetischen oder künstlichen Spinnfasern werden hier eingereiht.
Welche Zollsätze gelten für synthetische Spinnfasern (Kapitel 55)?
Lose Spinnfasern und Garne unterliegen Sätzen von 4% bis 5%. Gewebe aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern haben einen Satz von 8%. Zusätzlich werden 19% Mehrwertsteuer auf den Zollwert zuzüglich des Zolls erhoben.
Wie findet man den richtigen KN-Code in Kapitel 55?
Es ist festzustellen, ob die Faser synthetisch oder künstlich ist, die Produktform zu bestimmen und die Zusammensetzung der Fasermischung zu ermitteln. Bei Geweben ist der Gewichtsanteil der einzelnen Fasern der entscheidende Faktor, da er die Einreihung sowohl innerhalb des Kapitels 55 als auch zwischen anderen Kapiteln des Abschnitts XI bestimmt.