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48

Zolltarifkapitel 48

Verbundpapier und Verbundpappe (durch Zusammenkleben flacher Lagen von Papier oder Pappe mit einem Klebstoff hergestellt), weder gestrichen noch überzogen, auch innen verstärkt, in Rollen oder Bogen

Was umfasst Position 4807 des Zolltarifs?

Position 4807 umfasst zusammengeklebtes Papier und Pappe, nicht beschichtet. Papier und Pappe sind Schluesselmaterialien für Druck, Verpackung, Hygiene und viele andere Bereiche. Papierprodukte unterliegen EU-Qualitäts- und Umweltnormen. Die Zollsätze liegen zwischen 0% und 6,5%. Einfuhr von Papier und Pappe unterliegt Standard-Zollverfahren. Lebensmittelkontaktprodukte müssen Verordnung (EG) Nr. Position 4807 gehört zu Kapitel 48 (Holz, Papier, Pappe und Zelluloseerzeugnisse) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 4807 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate. Die Einreihung von Waren in Position 4807 muss den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung (AV) der Kombinierten Nomenklatur folgen. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung in erster Linie nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System und zur Kombinierten Nomenklatur präzisieren den Umfang jeder Position und sind unverzichtbare Referenzen für Importeure und Zollagenten.

Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 4807

Die Zollsätze liegen zwischen 0% und 6,5%. Einfuhr von Papier und Pappe unterliegt Standard-Zollverfahren. Papierprodukte unter Position 4807 unterliegen EU-Standard-Zollverfahren. Papier und Pappe für Lebensmittelkontakt erfordern Verordnung (EG) Nr. 1935/2004. Grossvolumige Papiereinfuhren können Zollkontingente nutzen. Rohstoffherkunftskennzeichnung (FSC, PEFC) für Holzerzeugnisse pruefen. Bei der Einfuhr von Waren der Position 4807 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 4807 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 4807 unterliegen Pflanzengesundheits- und EUDR-Konformitätskontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: Pflanzengesundheitszeugnisse, EUDR-Due-Diligence-Dokumente, ISPM-15-Kennzeichnung. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.

Einreihung von Waren in Position 4807 — worauf ist zu achten

Position 4807 umfasst zusammengeklebtes Papier und Pappe, nicht beschichtet. Papier und Pappe nach Art (Zeitungsdruck: 4801, unbeschichtet: 4802/4804/4805, beschichtet: 4810/4811), Flächengewicht, Finish und Verwendung. Papierwaren (Verpackungen, Tüten, Bürobedarf): 4817-4823. Halbstoff (Rohstoff): Kapitel 47. Kernunterscheidung: Beschichtungsart und Flächengewicht.

Häufig gestellte Fragen

Welche Zollsätze gelten für Papier und Pappe, zusammengeklebt, unbeschichtet (Position 4807)?
Die Einfuhr von Papier und Pappe, zusammengeklebt, unbeschichtet der Position 4807 unterliegt einem Zollsatz von 0% im Rahmen des konventionellen EU-Tarifs. Der Nullsatz gilt für die meisten KN-Unterpositionen. Papier und Pappe sind Schlüsselrohstoffe für die Verpackungs-, Druck- und Verarbeitungsindustrie der EU. Der genaue Satz hängt vom 8-stelligen KN-Code und dem Ursprungsland ab. Präferenzsätze sind im Rahmen von EU-Handelsabkommen verfügbar. Position 4807 umfasst zusammengeklebtes Papier und Pappe, nicht beschichtet und unterliegt dem Unionszollkodex (UZK) sowie den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche Anforderungen gelten für die Einfuhr von Papier und Pappe?
Die Einfuhr von Papierprodukten der Position 4807 erfordert Standardzolldokumentation: Handelsrechnung, Zollanmeldung und Ursprungszeugnis. Produkte für den Lebensmittelkontakt (Verpackungen) müssen Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 erfüllen. REACH-Anforderungen gelten für Chemikalien im Produktionsprozess (Bleichmittel, Farbstoffe, Klebstoffe). Ein Pflanzengesundheitszeugnis kann für Produkte aus Holzrohstoff erforderlich sein. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Position 4807 umfasst zusammengeklebtes Papier und Pappe, nicht beschichtet und unterliegt dem Unionszollkodex (UZK) sowie den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Worauf ist bei der Einreihung von Waren in Position 4807 zu achten?
Position 4807 umfasst Papier und Pappe, zusammengeklebt, unbeschichtet. Die korrekte Einreihung erfordert die Bestimmung von: Zusammensetzung (chemischer vs. mechanischer Stoff), Flächengewicht (g/m²), Beschichtung, Behandlungsart und Verwendungszweck. Kapitel 48 der Kombinierten Nomenklatur unterscheidet Papiere nach diesen Parametern. Im Zweifelsfall wird die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) empfohlen. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Position 4807 umfasst zusammengeklebtes Papier und Pappe, nicht beschichtet und unterliegt dem Unionszollkodex (UZK) sowie den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.