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PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPEKraftpapier und Kraftpappe, nicht gestrichen, in Rollen oder Bogen, andere als die der Position 4802 oder 4803

Kraftpapier und Kraftpappe, nicht gestrichen, in Rollen oder Bogen, andere als die der Position 4802 oder 4803, anderes Kraftpapier und andere Kraftpappe, mit einem Gewicht von 225 g/m² oder mehr, gleichmäßig in der Masse gebleicht und mit einem Anteil von mehr als 95 GHT an Holzfasern, gewonnen durch ein chemisches Verfahren, am Gesamtfasergehalt

EU-Regelzollsatz
0%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
24 Dok.
L152Y727Y728Y870X844Y719+18
Praferenzen
ERGA OMNES 0%GB 0%
1

Verbindliche Zolltarifauskunft

Beispiel

DEgold058/24-1

Kraft paper rolls, bleached, coniferous pulp

masa celulozowa siarczanowa z drewna iglastegoGRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.