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PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPEKraftpapier und Kraftpappe, nicht gestrichen, in Rollen oder Bogen, andere als die der Position 4802 oder 4803Kraftpapier und Kraftpappe, nicht gestrichen, in Rollen oder Bogen, andere als die der Position 4802 oder 4803, Kraftliner, anderer

Kraftpapier und Kraftpappe, nicht gestrichen, in Rollen oder Bogen, andere als die der Position 4802 oder 4803, Kraftliner, anderer, mit einem Anteil von mindestens 80 GHT an Nadelholzfasern, gewonnen durch das chemische Sulfat- oder Natronverfahren, am Gesamtfasergehalt, aus einer oder mehreren ungebleichten Lagen und einer gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten Außenlage zusammengesetzt, mit einem Gewicht je m² von weniger als 175 g

EU-Regelzollsatz
0%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
24 Dok.
L152Y727Y728Y870X844Y719+18
Praferenzen
ERGA OMNES 0%GB 0%
1

Verbindliche Zolltarifauskunft

Beispiel

DEgold058/24-1

Kraft paper rolls, bleached, coniferous pulp

masa celulozowa siarczanowa z drewna iglastegoGRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.