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4Synthetischer Kautschuk und aus Ölen gewonnenes Faktis, in Rohformen oder in Platten, Blättern oder Streifen; Mischungen von Erzeugnissen der Position 4001 mit Erzeugnissen dieser Position, in Rohformen oder in Platten, Blättern oder Streifen

Synthetischer Kautschuk und aus Ölen gewonnenes Faktis, in Rohformen oder in Platten, Blättern oder Streifen; Mischungen von Erzeugnissen der Position 4001 mit Erzeugnissen dieser Position, in Rohformen oder in Platten, Blättern oder Streifen, anderer, anderer

Definition und Umfang der Unterposition 400299 — anderer Synthesekautschuk und Faktis

Unterposition 400299 der Kombinierten Nomenklatur ist die Restunterposition innerhalb der Position 4002 und erfasst Synthesekautschuke und Faktis, die in keine der spezifischen Unterpositionen einzureihen sind: 400211 und 400219 (SBR/XSBR), 400220 (BR — Polybutadien), 400231 und 400239 (CR — Chloroprenkautschuk), 400241 und 400249 (NBR/XNBR — Nitrilkautschuk), 400251 und 400259 (IR — synthetisches Polyisopren), 400261 und 400269 (IIR/BIIR/CIIR — Butyl- und halogenierter Butylkautschuk), 400270 (EPDM) und 400280 (EPM und andere). In der Praxis umfasst Unterposition 400299 eine Reihe von Spezialkautschuken: Rohsilikonkautschuk (MVQ), Acrylatkautschuk (ACM), Fluorkautschuk (FKM/FPM, FFKM), Epichlorhydrinkautschuk (ECO), thermoplastische Styrol-Blockcopolymere (SBC), die keine anderen spezifischen Kriterien erfüllen, Polyurethanelastomere in Primärformen, Polyacrylatelectomere und Faktis (Vulkanisat von pflanzlichen oder tierischen Ölen). Die Einreihung erfordert in jedem Fall die Überprüfung der chemischen Zusammensetzung und den Ausschluss spezifischerer Unterpositionen 4002 10–4002 80. Anmerkung 4 zu Kapitel 40 — Dehnbarkeit auf mehr als das Dreifache der ursprünglichen Länge und elastische Rückstellung — bleibt das entscheidende formale Kriterium für die Qualifizierung als Synthesekautschuk. Spezialkautschuke wie FKM finden Verwendung in Hochtemperaturanwendungen (bis 200 Grad C), Fluorkautschuke FFKM in Chemikaliendichtungen und ACM in der Automobilindustrie (Getriebeöl-Dichtungen). Die Zuordnung dieser Produkte zu 400299 erfordert stets eine vollständige technische Spezifikation.

REACH, Einfuhranforderungen und regulatorische Besonderheiten der Unterposition 400299

Einfuhren unter Unterposition 400299 sind aufgrund der heterogenen Zusammensetzung der erfassten Erzeugnisse regulatorisch besonders vielfältig. Fluorkautschuke (FKM), Epichlorhydrinkautschuke (ECO) und Acrylatkautschuke (ACM) können Stoffe enthalten, die REACH-Beschränkungen unterliegen oder als SVHC gelistet sind. Kautschuke mit PFAS-Gehalt (per- und polyfluorierte Alkylverbindungen, charakteristisch für FKM und FFKM) unterliegen zunehmenden regulatorischen Einschränkungen — Verordnung (EU) 2023/2055 und die laufenden Arbeiten zu einer universellen PFAS-Gruppenrestriktion nach Anhang XVII der REACH-Verordnung können den Handel mit diesen Materialien wesentlich beeinflussen. Faktis, hergestellt durch Vulkanisation pflanzlicher oder tierischer Öle, ist vergleichsweise gering reguliert, muss jedoch als auf dem Markt bereitgestelltes Chemikalienerzeugnis den REACH-Anforderungen genügen. Rohsilikonkautschuke (PDMS und Derivate) unterliegen REACH-Registrierungsanforderungen für Cyclopentasiloxan (D5) und Cyclotetrasiloxan (D4) als Verunreinigungen, sofern Konzentrationsgrenzen überschritten werden. Einführer müssen vollständige, CLP-konforme Sicherheitsdatenblätter für jede Kautschukart, eine EORI-Registrierung und eine korrekte Zollanmeldung sicherstellen. Für Spezialkautschuke mit Lebensmittelkontaktanwendungen sind zusätzlich die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 und der einschlägigen Durchführungsverordnungen zu beachten. Kautschuke für medizinische oder pharmazeutische Anwendungen können weitere Zertifizierungsanforderungen der Medizinprodukte-Verordnung (MDR) unterliegen.

Zollsätze, Handelsmaßnahmen und TARIC-Einreihung für Unterposition 400299

MFN-Zollsätze für Waren der Unterposition 400299 sind in der aktuellen TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen, da verschiedene Elastomertypen unterschiedliche 10-stellige TARIC-Codes mit abweichenden Handelsmaßnahmen aufweisen können. Präferenzzollsätze können im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen mit Südkorea, Japan, Kanada, Vietnam und dem Vereinigten Königreich verfügbar sein — Ursprungsregeln sind einzuhalten und ein gültiger Ursprungsnachweis (EUR.1, REX, Exporteurserklärung) vorzulegen. Aufgrund des Restcharakters der Unterposition 400299 ist die Zolleinreihung besonders fehleranfällig: Zollbehörden können die Einreihung anfechten, wenn das Erzeugnis Merkmale von Elastomeren der Unterpositionen 400211–400280 aufweist. Für Spezialkautschuke (FKM, FFKM, ACM) wird empfohlen, vor der ersten Einfuhr eine Verbindliche Zolltarifauskunft (VZTA) einzuholen — die VZTA ist drei Jahre gültig und gilt unionsweit. Faktis — Vulkanisat von Pflanzenölen, historisch als Kautschukersatz verwendet — ist in den Anmerkungen zu Kapitel 40 rechtlich definiert und kann Verfahrensdokumentation zur Bestätigung des Herstellungsverfahrens erfordern. Bei Grenzprodukten wie thermoplastischen Elastomeren mit begrenzter Dehnbarkeit oder Elastomer-Kunststoff-Mischungen kann ein Labortest zur Bestätigung der elastomeren Eigenschaften gemäß Anmerkung 4 zu Kapitel 40 erforderlich sein. Einführer sollten stets aktuelle TARIC-Codes auf 10-stelliger Ebene vor der Einfuhr verifizieren. CBAM findet auf Kautschuke und Elastomere der Position 4002 keine Anwendung.

Häufig gestellte Fragen

Welche Elastomere fallen als anderer Synthesekautschuk in Unterposition 400299?
Unterposition 400299 erfasst Synthesekautschuke, die nicht in die Unterpositionen 400211–400280 einzureihen sind. In der Praxis fallen darunter: Fluorkautschuke (FKM/FPM, FFKM) für Hochtemperaturdichtungen bis 200 Grad C, Acrylatkautschuke (ACM) für Getriebeöldichtungen in der Automobilindustrie, Epichlorhydrinkautschuke (ECO) mit guter chemischer Beständigkeit, Rohsilikonkautschuke (MVQ) für Lebensmittel- und Medizinalanwendungen, Styrol-Blockcopolymere (SBC) ohne eigene spezifische Kriterien, Polyurethanelastomere in Primärformen und Faktis. Jeder Einreihungsfall erfordert eine vollständige chemische Zusammensetzungsanalyse anhand der Lieferantenspezifikation, den systematischen Ausschluss aller spezifischeren Unterpositionen sowie im Zweifelsfalle die Beantragung einer Verbindlichen Zolltarifauskunft (VZTA).
Was ist Faktis und wie wird er zolltariflich eingereiht?
Faktis ist das Vulkanisat pflanzlicher oder tierischer Öle mit Schwefel oder Schwefelchlorid, das als Füllstoff und Modifikator in Kautschukmischungen eingesetzt wird. Er wird zusammen mit Synthesekautschuken in Position 4002 eingereiht — sofern er in keine spezifische Unterposition passt, fällt er unter 400299. Faktis ist weder ein Kunststoff noch vulkanisierter Kautschuk im Sinne von Kapitel 40; sein Schlüsselmerkmal ist elastomeres Verhalten ohne synthetisches Dienpolymer. Einführer sollten Verfahrensdokumentation vorlegen, die die Ölvulkanisationsmethode, den eingesetzten Schwefelträger und die Ausgangsmaterialien bestätigt — diese Unterlagen sind für die korrekte Zolleinreihung und ggf. eine VZTA-Prüfung erforderlich.
Welche REACH-Risiken sind bei der Einfuhr von FKM-Fluorkautschuk in die EU relevant?
Fluorkautschuke (FKM und FFKM) enthalten fluorierte Kohlenstoffketten, die zur PFAS-Gruppe zählen. Die Europäische Kommission bearbeitet einen Vorschlag zur universellen PFAS-Gruppenrestriktion nach Anhang XVII der REACH-Verordnung, der sich auf Verwendung und Handel bestimmter FKM-Typen auswirken kann. Einführer sollten den aktuellen Regulierungsstatus des konkreten FKM-Stoffs beim Lieferanten oder in der ECHA-SVHC-Datenbank prüfen, ein CLP-konformes Sicherheitsdatenblatt sowie eine REACH-Konformitätserklärung einholen und den Fortgang des PFAS-Beschränkungsverfahrens aufmerksam verfolgen. Bei Ungewissheit über die Zulässigkeit des Imports empfiehlt sich eine Voranfrage bei der zuständigen Zollbehörde oder dem nationalen REACH-Helpdesk.