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37

Zolltarifkapitel 37

ERZEUGNISSE ZU FOTOGRAFISCHEN ODER KINEMATOGRAFISCHEN ZWECKEN

Was umfasst Kapitel 37 des Zolltarifs?

Kapitel 37 des EU-Zolltarifs umfasst fotografische und kinematografische Waren, d. h. Erzeugnisse, die lichtempfindliche Techniken zur Bildaufzeichnung nutzen. Hier werden fotografische Platten und Planfilme, lichtempfindlich, nicht belichtet; Rollfilme, lichtempfindlich, nicht belichtet; Fotopapier, lichtempfindlich, nicht belichtet; fotografische Platten und Filme, belichtet aber nicht entwickelt; fotografische Platten und Filme, belichtet und entwickelt (einschließlich kinematografischer Filme); Sofortbild-Fotomaterialien; chemische Zubereitungen für fotografische Zwecke (Entwickler, Fixierer); sowie vorbereitete Druckplatten eingereiht. Obwohl die digitale Fotografie die analogen Techniken weitgehend ersetzt hat, bleibt Kapitel 37 aufgrund der industriellen Anwendungen lichtempfindlicher Materialien relevant, einschließlich in der Druckindustrie, Medizin (Röntgenfilme), Elektronikindustrie (Fotolithografie) und in der Herstellung von Druckplatten. Offsetdruckmaterialien wie vorbeschichtete Platten stellen derzeit die wichtigste Warengruppe dieses Kapitels dar. Dieses Kapitel umfasst auch chemische Zubereitungen für das Entwickeln, Fixieren und Bearbeiten fotografischer Materialien.

Zollsätze in Kapitel 37

Die Zollsätze in Kapitel 37 liegen zwischen 0% und 6,5%. Rollfilme unterliegen Zollsätzen von 0% bis 6,5%. Fotopapier hat Sätze von 0% bis 6,5%. Lichtempfindliche Druckplatten haben einen Satz von 0% oder einen ermäßigten Satz. Belichtete und entwickelte kinematografische Filme unterliegen Sätzen von 0% bis 3,5%. Chemische Zubereitungen für die Fotografie haben Sätze von 0% bis 6,5%. Bei der Einfuhr nach Deutschland gilt der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19%.

Wareneinreihung in Kapitel 37 — worauf ist zu achten

Bei der Einreihung fotografischer Materialien ist es wesentlich festzustellen, ob das Erzeugnis belichtet oder unbelichtet, entwickelt oder unentwickelt ist. Die Form des Erzeugnisses (Platte, Film, Rolle, Bogen) beeinflusst die Tarifposition. Druckplatten müssen danach eingereiht werden, ob sie bereits zum Drucken vorbereitet sind. Fotografische Materialien für medizinische Zwecke (z. B. Röntgenfilme) werden im selben Kapitel eingereiht wie gewöhnliche Filme. Chemische Zubereitungen für die Fotografie sind von allgemeinen Chemikalien der Kapitel 28-29 zu unterscheiden.

Häufig gestellte Fragen

Welche Waren werden in Kapitel 37 des Zolltarifs eingereiht?
In Kapitel 37 werden Fotofilme und -platten, Fotopapier, kinematografische Filme, Sofortbildmaterialien, chemische Zubereitungen für die Fotografie und Druckplatten eingereiht. Es umfasst lichtempfindliche Materialien sowohl für analoge als auch für industrielle Anwendungen.
Welche Zollsätze gelten für fotografische Erzeugnisse (Kapitel 37)?
Die Zollsätze liegen zwischen 0% und 6,5%. Druckplatten profitieren häufig von Null- oder ermäßigten Sätzen. Fotofilme und Fotopapier unterliegen Sätzen von bis zu 6,5%. Bei der Einfuhr nach Deutschland gilt der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19%.
Wie findet man den richtigen KN-Code in Kapitel 37?
Die Art des Materials (Film, Platte, Papier), der Belichtungs- und Entwicklungszustand sowie der Verwendungszweck (Fotografie, Druckwesen, Medizin) müssen bestimmt werden. Auch die Abmessungen und das Format des Erzeugnisses beeinflussen die Einreihung. Die technische Spezifikation des Herstellers ist unerlässlich.