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Zolltarifkapitel 04

Yogurt; buttermilk, curdled milk and cream, kephir and anderer fermented or acidified milk and cream, auch concentrated or mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln or flavoured or mit einem Gehalt an added fruit, nuts or cocoa

040320
Yogurt; buttermilk, curdled milk and cream, kephir and anderer fermented or acidified milk and cream, auch concentrated or mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln or flavoured or mit einem Gehalt an added fruit, nuts or cocoa, yogurt
Zoll:0-50%
040390
Yogurt; buttermilk, curdled milk and cream, kephir and anderer fermented or acidified milk and cream, auch concentrated or mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln or flavoured or mit einem Gehalt an added fruit, nuts or cocoa, anderer
Zoll:0-50%

Was umfasst Position 0403 des Zolltarifs?

Position 0403 umfasst Joghurt, Buttermilch, saure Milch und sauren Rahm, Kefir und andere fermentierte oder gesaeuerte Milch und Rahm, auch eingedickt, gesuesst, aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao. Dies sind beliebte Verbraucher-Milchprodukte. Die Einfuhr fermentierter Milchprodukte in die EU unterliegt Zollsätzen von etwa 8% bis über 20% sowie spezifischen Zöllen. Ein Veterinaergesundheitszeugnis ist erforderlich und der Produktionsbetrieb muss zugelassen sein. Produkte müssen die EU-Normen für mikrobiologische Sicherheit und Kennzeichnung erfüllen. Position 0403 gehört zu Kapitel 4 (lebende Tiere und Erzeugnise tierischen Ursprungs) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 0403 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate.

Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 0403

Die Einfuhr fermentierter Milchprodukte in die EU unterliegt Zollsätzen von etwa 8% bis über 20% sowie spezifischen Zöllen. Ein Veterinaergesundheitszeugnis ist erforderlich und der Produktionsbetrieb muss zugelassen sein. Fermentierte Milchprodukte erfordern ein Veterinaergesundheitszeugnis und eine Betriebszulassung durch die EK. Produkte mit Zusatz von Früchten oder Kakao können anderen Zollsätzen unterliegen als ungesuesste Produkte. Mikrobiologische Tests zur Bestaetigung der Produktsicherheit sind erforderlich. Die Kennzeichnung muss der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 entsprechen, einschliesslich Allergeninformationen (Milch). Bei der Einfuhr von Waren der Position 0403 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 0403 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 0403 unterliegen Veterinärkontrollen an zugelassenen Grenzkontrollstellen (BCP). Erforderliche Unterlagen umfassen: Tiergesundheitszeugnisse, TRACES-NT-Meldungen, CITES-Genehmigungen für geschützte Arten. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle.

Einreihung von Waren in Position 0403 — worauf ist zu achten

Position 0403 umfasst Joghurt, Buttermilch, saure Milch, sauren Rahm, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch und Rahm, auch eingedickt, gesüßt, aromatisiert oder mit Früchten. Entscheidend: das Produkt muss fermentiert sein. Häufiger Fehler: nicht fermentierte aromatisierte Milch gehört zu 0401 oder 2202. Joghurtgetränke mit hohem Saftanteil können unter 2202 fallen. Nicht fermentierte Milchdesserts — Position 2106.

Häufig gestellte Fragen

Welche Zollsätze gelten für den Import von Joghurt, Buttermilch und Kefir (Position 0403) in die EU?
Die MFN-Zollsätze für Produkte der Position 0403 sind komplex und basieren hauptsächlich auf spezifischen Zöllen in EUR/100 kg. Die Sätze hängen vom Milchfettgehalt, Proteingehalt und zugesetztem Zucker ab. Naturjoghurt mit bis zu 3% Fett unterliegt einem Zoll von ca. 20,5 EUR/100 kg, bei höherem Fettgehalt können bis zu 1,31 EUR/kg anfallen. Aromatisierte Produkte mit Frucht- oder Kakaozusatz können zusammengesetzten Zöllen (ad valorem + spezifisch) unterliegen. Zollkontingente (TRQs) im Rahmen von WTO-Verpflichtungen und FTA-Abkommen können diese Abgaben erheblich senken. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche Dokumente sind für den Import von Milchprodukten der Position 0403 in die EU erforderlich?
Der Import von Joghurt, Buttermilch und Kefir in die EU erfordert eine CHED-P-Meldung (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument) über das TRACES-System. Eine Gesundheitsbescheinigung der zuständigen Veterinärbehörde des Ausfuhrlandes muss die Einhaltung der EU-Anforderungen bestätigen. Das Ausfuhrland muss für den Milchexport in die EU zugelassen sein, und der Produktionsbetrieb muss auf der EU-Liste zugelassener Betriebe stehen. Die Produkte müssen der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 über Lebensmittelhygiene tierischen Ursprungs entsprechen. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche praktischen Aspekte sind beim Import von Joghurt und Kefir in die EU zu beachten?
Produkte der Position 0403 erfordern eine lückenlose Kühlkette bei 2–6°C für Frischprodukte. Die Kennzeichnung muss gemäß Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 erfolgen, einschließlich Allergendeklaration (Milch), Nährwertangaben, Mindesthaltbarkeitsdatum und Lagerbedingungen. Angesichts der hohen MFN-Zölle sind Zollkontingente unter WTO- und FTA-Abkommen für die wirtschaftliche Tragfähigkeit entscheidend — Kontingentszuteilungen erfolgen über das LORI-System. Produkte mit Zucker-, Frucht- oder Aromenzusatz erfordern eine sorgfältige Einreihung, da die Unterposition erhebliche Auswirkungen auf den Zollsatz hat. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.