Zollrückerstattung
ZollverfahrenArt. 253-254 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)
PL: Procedura zwrotu ceł | EN: Duty Drawback
Definition
Die Zollrückerstattung (Duty Drawback) ermöglicht die Rückgewinnung von Zöllen, die bei der Einfuhr von Waren gezahlt wurden, die anschließend wieder ausgeführt werden.