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Zoll-Lexikon/Zollkontrolle

Zollkontrolle

AllgemeinArt. 46 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)

PL: Kontrola celna | EN: Customs Control

Definition

Die Zollkontrolle umfasst alle Maßnahmen der Zollbehörden zur Sicherstellung der Einhaltung der Zollvorschriften und anderer Vorschriften über die Einfuhr, Ausfuhr, den Versand, die Beförderung und die Endverwendung von Waren. Gemäß Art. 46 UZK können die Zollbehörden Kontrollen von Waren, Beförderungsmitteln, Personen, Unterlagen und Geschäftsdaten durchführen.

Die Zollkontrolle kann verschiedene Formen annehmen: Dokumentenprüfung (Überprüfung der Zollanmeldung und der Begleitdokumente), Beschau (körperliche Untersuchung der Waren — Probenahme, Öffnen von Verpackungen), Scannerkontrolle (Durchleuchtung von Sendungen) und nachträgliche Prüfung (Buchprüfung und Prüfung der Geschäftsunterlagen im Unternehmen). Die Zollbehörden verwenden ein Risikoanalysesystem zur Auswahl der zu kontrollierenden Sendungen.

Die Zollkontrolle dient dem Schutz der finanziellen Interessen der EU, der Sicherheit, dem Gesundheits- und Umweltschutz sowie der Durchsetzung der Handelspolitik.

Rechtsgrundlage

Verwandte Begriffe

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