Zollbeschau
Transport & LogistikArt. 188-189 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)
PL: Rewizja celna | EN: Customs Inspection
Definition
Die Zollbeschau ist die körperliche Untersuchung von Waren durch Zollbeamte zur Überprüfung, ob die Waren mit den in der Zollanmeldung angegebenen Daten übereinstimmen. Sie ist in Art. 188-189 UZK geregelt.
Die Zollbeschau kann umfassen: Öffnen von Verpackungen, Inaugenscheinnahme, Wiegen und Messen, Probenahme für Laboranalysen und Scannen (Röntgen- oder Gammastrahlung). Die Entscheidung über die Durchführung basiert auf Risikoanalyse.
Eine Zollbeschau kann die Abfertigung um mehrere Stunden bis Tage verzögern. Die Kosten trägt in der Regel der Importeur.
Die Zollbeschau kann umfassen: Öffnen von Verpackungen, Inaugenscheinnahme, Wiegen und Messen, Probenahme für Laboranalysen und Scannen (Röntgen- oder Gammastrahlung). Die Entscheidung über die Durchführung basiert auf Risikoanalyse.
Eine Zollbeschau kann die Abfertigung um mehrere Stunden bis Tage verzögern. Die Kosten trägt in der Regel der Importeur.