Zollkontingent
Zölle & SteuernArt. 56 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)
PL: Kontyngent taryfowy | EN: Tariff Quota
Definition
Ein Zollkontingent ist ein handelspolitisches Instrument der EU, das die Einfuhr einer bestimmten Menge oder eines bestimmten Werts von Waren aus Drittländern zu ermäßigten oder Null-Zollsätzen ermöglicht. Nach Erschöpfung des Kontingents unterliegen weitere Einfuhren dem regulären Zollsatz (meist MFN).
Zollkontingente in der EU werden von der Europäischen Kommission verwaltet und können aus Freihandelsabkommen, autonomen EU-Entscheidungen oder WTO-Verpflichtungen resultieren. Die Zuteilung erfolgt nach dem Prioritätsprinzip ('Windhundverfahren') oder über Einfuhrlizenzen.
Informationen zur Verfügbarkeit von Zollkontingenten werden in der TARIC-Datenbank veröffentlicht. Der Importeur muss die entsprechende Kontingentsnummer in der Zollanmeldung angeben.
Zollkontingente in der EU werden von der Europäischen Kommission verwaltet und können aus Freihandelsabkommen, autonomen EU-Entscheidungen oder WTO-Verpflichtungen resultieren. Die Zuteilung erfolgt nach dem Prioritätsprinzip ('Windhundverfahren') oder über Einfuhrlizenzen.
Informationen zur Verfügbarkeit von Zollkontingenten werden in der TARIC-Datenbank veröffentlicht. Der Importeur muss die entsprechende Kontingentsnummer in der Zollanmeldung angeben.