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Zoll-Lexikon/Zollkontingent

Zollkontingent

Zölle & SteuernArt. 56 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)

PL: Kontyngent taryfowy | EN: Tariff Quota

Definition

Ein Zollkontingent ist ein handelspolitisches Instrument der EU, das die Einfuhr einer bestimmten Menge oder eines bestimmten Werts von Waren aus Drittländern zu ermäßigten oder Null-Zollsätzen ermöglicht. Nach Erschöpfung des Kontingents unterliegen weitere Einfuhren dem regulären Zollsatz (meist MFN).

Zollkontingente in der EU werden von der Europäischen Kommission verwaltet und können aus Freihandelsabkommen, autonomen EU-Entscheidungen oder WTO-Verpflichtungen resultieren. Die Zuteilung erfolgt nach dem Prioritätsprinzip ('Windhundverfahren') oder über Einfuhrlizenzen.

Informationen zur Verfügbarkeit von Zollkontingenten werden in der TARIC-Datenbank veröffentlicht. Der Importeur muss die entsprechende Kontingentsnummer in der Zollanmeldung angeben.

Rechtsgrundlage

Verwandte Begriffe

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