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Zoll-Lexikon/Verwahrungslager

Verwahrungslager

ZollverfahrenArt. 147-152 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)

PL: Magazyn czasowego składowania | EN: Temporary Storage Facility

Definition

Ein Verwahrungslager ist ein von den Zollbehörden zugelassener Ort, an dem Nicht-Unionswaren ab dem Zeitpunkt ihrer Gestellung bis zur Überführung in ein Zollverfahren oder zur Wiederausfuhr gelagert werden können. Die maximale Verwahrungsdauer beträgt 90 Tage.

Rechtsgrundlage

Verwandte Begriffe

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