Verwahrungslager
ZollverfahrenArt. 147-152 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)
PL: Magazyn czasowego składowania | EN: Temporary Storage Facility
Definition
Ein Verwahrungslager ist ein von den Zollbehörden zugelassener Ort, an dem Nicht-Unionswaren ab dem Zeitpunkt ihrer Gestellung bis zur Überführung in ein Zollverfahren oder zur Wiederausfuhr gelagert werden können. Die maximale Verwahrungsdauer beträgt 90 Tage.