PL: Unijny Kodeks Celny (UKC) | EN: Union Customs Code (UCC)
Definition
Der Unionszollkodex (UZK), festgelegt durch die Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates, ist der grundlegende Rechtsakt, der alle Aspekte des Zollrechts in der Europäischen Union regelt. Er trat am 1. Mai 2016 in Kraft und ersetzte den Zollkodex der Gemeinschaften (ZK) von 1992. Der UZK gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.
Der Kodex regelt u.a.: den zollrechtlichen Status von Waren, den Zollwert, die Tarifeinreihung, den Warenursprung, die Zollschuld und Sicherheitsleistungen, Zollverfahren (Überlassung zum freien Verkehr, Versand, Zolllagerung, aktive und passive Veredelung, vorübergehende Verwendung), vereinfachte Verfahren und den AEO-Status. Ergänzt wird er durch zwei Durchführungsrechtsakte: Delegierte Verordnung (DA) 2015/2446 und Durchführungsverordnung (IA) 2015/2447.
Der UZK führte wesentliche Änderungen ein, darunter: die Pflicht zur elektronischen Zollanmeldung, die zentrale Zollabwicklung, neue Vorschriften für die Erteilung von vZTA und geänderte Bedingungen für den AEO-Status.
Der Kodex regelt u.a.: den zollrechtlichen Status von Waren, den Zollwert, die Tarifeinreihung, den Warenursprung, die Zollschuld und Sicherheitsleistungen, Zollverfahren (Überlassung zum freien Verkehr, Versand, Zolllagerung, aktive und passive Veredelung, vorübergehende Verwendung), vereinfachte Verfahren und den AEO-Status. Ergänzt wird er durch zwei Durchführungsrechtsakte: Delegierte Verordnung (DA) 2015/2446 und Durchführungsverordnung (IA) 2015/2447.
Der UZK führte wesentliche Änderungen ein, darunter: die Pflicht zur elektronischen Zollanmeldung, die zentrale Zollabwicklung, neue Vorschriften für die Erteilung von vZTA und geänderte Bedingungen für den AEO-Status.