Überlassung der Waren
ZollverfahrenArt. 194-195 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)
PL: Zwolnienie towarów | EN: Release of Goods
Definition
Die Überlassung der Waren ist die Maßnahme der Zollbehörde, die die Verfügung über die Waren gemäß dem Zollverfahren ermöglicht, in das sie überführt wurden.