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Zoll-Lexikon/Überlassung der Waren

Überlassung der Waren

ZollverfahrenArt. 194-195 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)

PL: Zwolnienie towarów | EN: Release of Goods

Definition

Die Überlassung der Waren ist die Maßnahme der Zollbehörde, die die Verfügung über die Waren gemäß dem Zollverfahren ermöglicht, in das sie überführt wurden.

Rechtsgrundlage

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