Zum Hauptinhalt springen
Celna24.de
Zoll-Lexikon/Transaktionswert

Transaktionswert

ZollwertArt. 70 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)

PL: Wartość Transakcyjna | EN: Transaction Value

Definition

Der Transaktionswert ist der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis für Waren beim Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der EU, d.h. die gesamte Zahlung, die der Käufer an den Verkäufer oder an einen Dritten im Zusammenhang mit dem Geschäft geleistet hat oder zu leisten hat. Er umfasst alle Zahlungen, die als Bedingung für den Verkauf geleistet werden (Art. 70 UZK).

Der Transaktionswert kann umfassen: den Rechnungspreis der Ware, Zusatzzahlungen (z.B. für Formen, Werkzeuge), Lizenzgebühren im Zusammenhang mit der Ware und sonstige Gegenleistungen. Nicht eingeschlossen sind: Zinsen für Zahlungsaufschub, Gebühren für das Recht zur Vervielfältigung der Ware in der EU, Einkaufsprovisionen oder Kosten nach der Einfuhr (Montage, Installation).

Damit der Transaktionswert als Zollwert anerkannt werden kann, müssen die in Art. 70 Abs. 3 UZK genannten Voraussetzungen erfüllt sein.

Rechtsgrundlage

Verwandte Begriffe

Transaktionswert — Zoll-Lexikon | Celna24.de | Celna24.de