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Zoll-Lexikon/Kombinierte Nomenklatur

Kombinierte Nomenklatur

TarifeinreihungVerordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates

PL: Nomenklatura Scalona | EN: Combined Nomenclature

Definition

Die Kombinierte Nomenklatur (KN) ist das EU-Warenklassifizierungssystem, eingeführt durch die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates. Sie basiert auf dem internationalen Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und erweitert dieses um zusätzliche Unterpositionen (Stellen 7-8), die spezifisch für die Europäische Union sind.

Die KN erfüllt zwei Hauptfunktionen: Sie bildet die Grundlage des Gemeinsamen Zolltarifs der EU (Bestimmung der Zollsätze für Einfuhren aus Drittländern) und dient der Erstellung von Außenhandelsstatistiken, einschließlich der Intrastat-Meldungen für den innergemeinschaftlichen Handel. Die Nomenklatur wird jährlich als Anhang I zur Verordnung 2658/87 veröffentlicht und tritt jeweils am 1. Januar in Kraft.

Die KN enthält rund 9.500 achtstellige KN-Codes, gegliedert in 21 Abschnitte und 97 Kapitel. Jede Position enthält eine Warenbeschreibung, Abschnitts- und Kapitelanmerkungen sowie den vertraglichen Zollsatz (MFN).

Rechtsgrundlage

Verwandte Begriffe

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