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Zoll-Lexikon/Schutzzoll

Schutzzoll

Zölle & SteuernVerordnung (EU) 2015/478 (Schutzmaßnahmen)

PL: Cło Ochronne | EN: Safeguard Duty

Definition

Ein Schutzzoll ist eine vorübergehende handelspolitische Schutzmaßnahme, die in der Erhebung eines zusätzlichen Zolls auf Einfuhren bestimmter Waren unabhängig vom Ursprungsland besteht. Er wird angewendet, wenn ein plötzlicher und unvorhergesehener Einfuhranstieg der EU-Industrie einen schweren Schaden zufügt oder zu zufügen droht.

Das Verfahren wird durch die Verordnung (EU) 2015/478 geregelt. Im Unterschied zu Antidumping- und Ausgleichszöllen gelten Schutzzölle gegenüber allen Ländern, erfordern den Nachweis eines schweren Schadens und sind grundsätzlich vorübergehend.

Schutzzölle können als erhöhte Zollsätze oder Zollkontingente ausgestaltet sein. Die maximale Anwendungsdauer beträgt 4 Jahre, verlängerbar auf 8 Jahre.

Rechtsgrundlage

Verwandte Begriffe

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