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Zoll-Lexikon/Antidumpingzoll

Antidumpingzoll

Zölle & SteuernVerordnung (EU) 2016/1036 (Antidumping)

PL: Cło Antydumpingowe | EN: Anti-Dumping Duty

Definition

Der Antidumpingzoll ist eine zusätzliche Zollabgabe, die von der EU auf Einfuhren aus Drittländern erhoben wird, die auf dem EU-Markt zu Preisen unter ihrem Normalwert verkauft werden (unter dem Inlandspreis des Ausführers oder unter den Herstellungskosten). Solche Praktiken (Dumping) stellen unlauteren Wettbewerb dar.

Das Verfahren zur Einführung von Antidumpingzöllen wird durch die Verordnung (EU) 2016/1036 geregelt. Die Europäische Kommission führt Untersuchungen auf Antrag der EU-Industrie oder von Amts wegen durch. Antidumpingzölle werden für bis zu 5 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit eingeführt.

Die Höhe des Antidumpingzolls wird individuell festgesetzt und kann von einigen wenigen bis zu mehreren Dutzend Prozent reichen. Antidumpingzölle werden im TARIC-System auf den Stellen 9-10 ausgewiesen und zum MFN-Zollsatz hinzugerechnet.

Rechtsgrundlage

Verwandte Begriffe

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