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Zoll-Lexikon/Ausgleichszoll

Ausgleichszoll

Zölle & SteuernVerordnung (EU) 2016/1037 (Antisubvention)

PL: Cło Wyrównawcze | EN: Countervailing Duty

Definition

Ein Ausgleichszoll ist eine zusätzliche Zollabgabe auf Einfuhren von Waren, die von Subventionen der Regierung des Ausfuhrlandes profitieren. Subventionen können die Form von direkten Zuschüssen, Steuererleichterungen, zinsbegünstigten Krediten oder anderen staatlichen Beihilfen annehmen.

Das Verfahren zur Einführung von Ausgleichszöllen in der EU wird durch die Verordnung (EU) 2016/1037 geregelt. Die Europäische Kommission untersucht, ob Subventionen vorliegen, ob sie spezifisch sind und ob die subventionierten Einfuhren der EU-Industrie schaden.

Ausgleichszölle werden für bis zu 5 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit eingeführt.

Rechtsgrundlage

Verwandte Begriffe

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