Haftung des Beförderers in Zollangelegenheiten
Transport & LogistikArt. 15, 233 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)
PL: Odpowiedzialność przewoźnika w sprawach celnych | EN: Carrier Liability in Customs Matters
Definition
Die Haftung des Beförderers in Zollangelegenheiten umfasst Pflichten aus dem UZK und nationalen Vorschriften. Der Beförderer, der Waren in das EU-Zollgebiet verbringt, muss eine summarische Eingangsanmeldung (ENS) im ICS2 abgeben und die Waren gestellen.
Im Versandverfahren haftet der Beförderer gesamtschuldnerisch mit dem Hauptverpflichteten. Verstöße gegen Zollpflichten können zur Entstehung einer Zollschuld, Geldstrafen und zum Widerruf von Bewilligungen führen.
Im Versandverfahren haftet der Beförderer gesamtschuldnerisch mit dem Hauptverpflichteten. Verstöße gegen Zollpflichten können zur Entstehung einer Zollschuld, Geldstrafen und zum Widerruf von Bewilligungen führen.