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Zoll-Lexikon/Gesamtschuldnerische Haftung für die Zollschuld

Gesamtschuldnerische Haftung für die Zollschuld

ZollverfahrenArt. 84 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)

PL: Odpowiedzialność solidarna za dług celny | EN: Joint and Several Liability for Customs Debt

Definition

Gesamtschuldnerische Haftung für die Zollschuld bedeutet, dass die Zollbehörde die Zahlung der gesamten Zollschuld von jedem der Gesamtschuldner verlangen kann. Gemäß Art. 84 UZK haften mehrere Personen, die zur Zahlung derselben Zollschuld verpflichtet sind, gesamtschuldnerisch.

Die Zahlung durch einen Gesamtschuldner befreit die übrigen gegenüber der Zollbehörde, schließt aber Regressansprüche unter den Gesamtschuldnern nicht aus.

Rechtsgrundlage

Verwandte Begriffe

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