Gesamtschuldnerische Haftung für die Zollschuld
ZollverfahrenArt. 84 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)
PL: Odpowiedzialność solidarna za dług celny | EN: Joint and Several Liability for Customs Debt
Definition
Gesamtschuldnerische Haftung für die Zollschuld bedeutet, dass die Zollbehörde die Zahlung der gesamten Zollschuld von jedem der Gesamtschuldner verlangen kann. Gemäß Art. 84 UZK haften mehrere Personen, die zur Zahlung derselben Zollschuld verpflichtet sind, gesamtschuldnerisch.
Die Zahlung durch einen Gesamtschuldner befreit die übrigen gegenüber der Zollbehörde, schließt aber Regressansprüche unter den Gesamtschuldnern nicht aus.
Die Zahlung durch einen Gesamtschuldner befreit die übrigen gegenüber der Zollbehörde, schließt aber Regressansprüche unter den Gesamtschuldnern nicht aus.