Gestellung von Waren
ZollverfahrenArt. 139 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)
PL: Przedstawienie towarów organom celnym | EN: Presentation of Goods to Customs
Definition
Die Gestellung von Waren ist die formelle Mitteilung an die Zollbehörden, dass Waren bei der Zollstelle oder einem anderen zugelassenen Ort eingetroffen sind und zur Kontrolle bereitstehen.