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Zoll-Lexikon/Gestellung von Waren

Gestellung von Waren

ZollverfahrenArt. 139 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)

PL: Przedstawienie towarów organom celnym | EN: Presentation of Goods to Customs

Definition

Die Gestellung von Waren ist die formelle Mitteilung an die Zollbehörden, dass Waren bei der Zollstelle oder einem anderen zugelassenen Ort eingetroffen sind und zur Kontrolle bereitstehen.

Rechtsgrundlage

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