Freihandelszone (FTZ)
ZollverfahrenArt. 243-249 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)
PL: Strefa wolnego handlu (FTZ) | EN: Free Trade Zone (FTZ)
Definition
Eine Freihandelszone ist ein ausgewiesenes Gebiet, in dem ausländische Waren ohne Standardzollverfahren eingeführt, gelagert, verarbeitet und wieder ausgeführt werden können.