PL: Pozwolenie na Import | EN: Import Licence
Definition
Eine Einfuhrgenehmigung ist ein Dokument, das von der zuständigen staatlichen Behörde ausgestellt wird und die Einfuhr von reglementierten Waren genehmigt, d.h. von Waren, die Einfuhrverboten oder -beschränkungen unterliegen. Die Genehmigung ist vor der Zollabfertigung erforderlich.
Waren, die eine Einfuhrgenehmigung erfordern, sind u.a.: Waffen und Munition, Arzneimittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse unter Kontingenten, Güter mit doppeltem Verwendungszweck, Abfälle, CITES-geschützte Arten und Chemikalien.
In der EU können Einfuhrgenehmigungen auf EU-Ebene (z.B. AGRIM-Lizenzen für landwirtschaftliche Erzeugnisse) oder auf nationaler Ebene erteilt werden.
Waren, die eine Einfuhrgenehmigung erfordern, sind u.a.: Waffen und Munition, Arzneimittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse unter Kontingenten, Güter mit doppeltem Verwendungszweck, Abfälle, CITES-geschützte Arten und Chemikalien.
In der EU können Einfuhrgenehmigungen auf EU-Ebene (z.B. AGRIM-Lizenzen für landwirtschaftliche Erzeugnisse) oder auf nationaler Ebene erteilt werden.