Güter mit doppeltem Verwendungszweck
AllgemeinVerordnung (EU) 2021/821 (Dual-Use)
PL: Towary Podwójnego Zastosowania | EN: Dual-Use Goods
Definition
Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter) sind Produkte, Software und Technologien, die für zivile Zwecke konzipiert wurden, aber auch für militärische Zwecke oder zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen verwendet werden können. Die Ausfuhrkontrolle wird durch die Verordnung (EU) 2021/821 geregelt.
Die Dual-Use-Güterliste (Anhang I) umfasst 10 Kategorien. Die Ausfuhr aus der EU erfordert eine Ausfuhrgenehmigung der nationalen Behörde (in Deutschland: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle — BAFA).
Die Kontrolle erstreckt sich auch auf Vermittlungsgeschäfte, Technologietransfer und die Durchfuhr durch das EU-Gebiet. Seit 2021 sind auch Cyberüberwachungstechnologien erfasst.
Die Dual-Use-Güterliste (Anhang I) umfasst 10 Kategorien. Die Ausfuhr aus der EU erfordert eine Ausfuhrgenehmigung der nationalen Behörde (in Deutschland: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle — BAFA).
Die Kontrolle erstreckt sich auch auf Vermittlungsgeschäfte, Technologietransfer und die Durchfuhr durch das EU-Gebiet. Seit 2021 sind auch Cyberüberwachungstechnologien erfasst.