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Zoll-Lexikon/Einfuhranmeldung

Einfuhranmeldung

DokumenteArt. 158–187 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)

PL: Zgłoszenie przywozowe | EN: Import Declaration

Definition

Die Einfuhranmeldung ist ein formelles Zolldokument, das vom Einführer oder seinem Zollvertreter eingereicht wird, um Waren in den freien Verkehr oder ein anderes Zollverfahren zu überführen. In der EU werden Einfuhranmeldungen elektronisch abgegeben und enthalten Angaben zu Waren, Zollwert, Ursprungsland und berechneten Abgaben.

Die Einfuhranmeldung basiert auf dem Einheitspapier (SAD) und muss durch Begleitdokumente wie Handelsrechnung, Beförderungspapier und ggf. Ursprungszeugnis belegt werden.

Rechtsgrundlage

Verwandte Begriffe

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