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Zoll-Lexikon/DAP (Delivered at Place)

DAP (Delivered at Place)

Transport & Logistik

PL: DAP (Delivered at Place) | EN: DAP (Delivered at Place)

Definition

DAP (Delivered at Place — Geliefert benannter Ort) ist eine Incoterms-2020-Regel, bei der der Verkäufer die Kosten und das Risiko des Transports bis zum vereinbarten Bestimmungsort im Einfuhrland trägt, wo die Ware dem Käufer auf dem Beförderungsmittel zur Entladung bereitgestellt wird.

Der Verkäufer ist verantwortlich für: Ausfuhrzollabfertigung, internationalen Transport und Lieferung zum vereinbarten Ort. Der Käufer ist verantwortlich für: Entladung, Einfuhrzollabfertigung und Weitertransport.

DAP ist eine beliebte Regel im internationalen Handel, häufig bei Haus-zu-Haus-Lieferungen verwendet.

Verwandte Begriffe

DAP (Delivered at Place) — Zoll-Lexikon | Celna24.de | Celna24.de