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Zoll-Lexikon/DDP (Delivered Duty Paid)

DDP (Delivered Duty Paid)

Transport & Logistik

PL: DDP (Delivered Duty Paid) | EN: DDP (Delivered Duty Paid)

Definition

DDP (Delivered Duty Paid — Geliefert verzollt) ist eine Incoterms-2020-Regel mit maximalen Pflichten für den Verkäufer. Er trägt alle Kosten und Risiken bis zur Lieferung am vereinbarten Bestimmungsort, einschließlich Ausfuhrzollabfertigung, internationalem Transport, Einfuhrzollabfertigung und Entrichtung aller Zölle, EUSt und sonstigen Einfuhrabgaben.

Der Käufer ist bei DDP nur für die Entladung verantwortlich. DDP ist das Gegenteil von EXW und wird häufig von großen Exportunternehmen und im E-Commerce verwendet.

Im Zollkontext erfordert DDP eine umsatzsteuerliche Registrierung des Verkäufers im Einfuhrland.

Verwandte Begriffe

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