CIF (Cost, Insurance, Freight)
ZollwertArt. 71 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)
PL: CIF (Cost, Insurance, Freight) | EN: CIF (Cost, Insurance, Freight)
Definition
CIF (Cost, Insurance and Freight — Kosten, Versicherung und Fracht) ist eine der Incoterms-Regeln, die die Verteilung von Pflichten, Kosten und Risiken zwischen Verkäufer und Käufer im internationalen Handel festlegen. Bei CIF ist der Verkäufer verantwortlich für: die Lieferung der Ware an Bord des Schiffes im Verschiffungshafen, die Bezahlung der Seefracht zum Bestimmungshafen und den Abschluss einer Mindest-Transportversicherung.
Im Zollkontext ist der CIF-Wert von zentraler Bedeutung, da in der EU der Zollwert eingeführter Waren grundsätzlich auf CIF-Basis bestimmt wird — d.h. er umfasst den Warenpreis plus Transport- und Versicherungskosten bis zum Ort des Verbringens in das Zollgebiet der EU (Art. 71 UZK). Werden Waren zu FOB- oder EXW-Bedingungen gekauft, müssen die Transport- und Versicherungskosten bis zur EU-Grenze zum Zollwert hinzugerechnet werden.
CIF wird ausschließlich im See- und Binnenschiffsverkehr verwendet. Für Land- und Lufttransport ist CIP das Äquivalent.
Im Zollkontext ist der CIF-Wert von zentraler Bedeutung, da in der EU der Zollwert eingeführter Waren grundsätzlich auf CIF-Basis bestimmt wird — d.h. er umfasst den Warenpreis plus Transport- und Versicherungskosten bis zum Ort des Verbringens in das Zollgebiet der EU (Art. 71 UZK). Werden Waren zu FOB- oder EXW-Bedingungen gekauft, müssen die Transport- und Versicherungskosten bis zur EU-Grenze zum Zollwert hinzugerechnet werden.
CIF wird ausschließlich im See- und Binnenschiffsverkehr verwendet. Für Land- und Lufttransport ist CIP das Äquivalent.