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87

Zolltarifkapitel 87

Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, nicht ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt (z. B. Abschleppwagen, Autokrane, Feuerlöschfahrzeuge, Betonmischfahrzeuge, Straßenkehrfahrzeuge, Spritzfahrzeuge, Werkstattwagen, Röntgenfahrzeuge)