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ZUGMASCHINEN, KRAFTFAHRZEUGE, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE UND ZUBEHÖR DAVONKraftfahrzeuge zum Befördern von zehn oder mehr Personen, einschließlich Fahrer

Kraftfahrzeuge zum Befördern von zehn oder mehr Personen, einschließlich Fahrer, andere

Busse mit anderen Antrieben KN-Code 8702 90

Der KN-Code 8702 90 klassifiziert Busse und Reisebusse mit Antrieben, die nicht unter andere Unterpositionen der KN-Position 8702 fallen, zur Beförderung von zehn oder mehr Personen einschließlich Fahrer. Dies umfasst Wasserstoff-Brennstoffzellenbusse (FCEV – Fuel Cell Electric Vehicle), Busse mit anderen alternativen Antrieben und Fahrzeuge, deren Antriebskonfiguration nicht den spezifischen Unterpositionen 8702 10 bis 8702 40 entspricht. Im Jahr 2026 gewinnen Wasserstoffbusse mit emissionsfreiem Betrieb, Reichweite bis 400 km und Betankungszeiten von ca. 10 Minuten besondere Bedeutung für längere Strecken. Busse dieser Kategorie müssen die Typgenehmigungsanforderungen der Verordnung (EU) 2018/858 erfüllen, und Wasserstofffahrzeuge unterliegen zusätzlich der UNECE-Regelung Nr. 134 zur Sicherheit von Wasserstoffantrieben. Der Aufbau unterliegt Regelung Nr. 107.

Einfuhr und regulatorische Anforderungen

Die Einfuhr von Bussen unter KN 8702 90 aus Drittländern erfordert Standardzollverfahren mit vollständiger Handels- und Transportdokumentation. Zollsätze hängen vom Ursprungsland ab und sind in TARIC/ISZTAR4 zu prüfen. Busse unterliegen nicht der Verbrauchsteuer. Die Mehrwertsteuer wird auf den Zollwert zuzüglich Zoll erhoben. Das Fahrzeug muss eine EU-Typgenehmigung besitzen. Für Wasserstoffbusse ist die Zertifizierung der Wasserstofftanks (Druck bis 700 bar) und des Brennstoffzellensystems gemäß Regelung Nr. 134 erforderlich. Die Wasserstofftankinfrastruktur wird gemäß AFIR-Anforderungen ausgebaut, ist aber in Polen 2026 begrenzt verfügbar. Beim innergemeinschaftlichen Erwerb aus einem anderen EU-Land gilt ein vereinfachtes Verfahren. Der Zollwert bei Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern umfasst Transaktionspreis, Transport und Versicherung. Die Zollbehörden können detaillierte technische Dokumentation zur Bestätigung des Antriebstyps für die korrekte Einreihung verlangen.

Wasserstoffbusse – Technologie der Zukunft

Wasserstoff-Brennstoffzellenbusse unter KN 8702 90 stellen eine vielversprechende emissionsfreie Technologie für den öffentlichen Verkehr dar, insbesondere für Strecken mit großer Reichweite und kurzen Betankungszeiten. Hersteller wie Toyota/Caetano (H2.City Gold), Solaris (Urbino Hydrogen), Van Hool (A330 FC) und Wrightbus (Streetdeck FCEV) bieten Modelle für den Stadt- und Vorortlinienbetrieb. Wasserstoffbusse nutzen grünen Wasserstoff aus Wasserelektrolyse mit erneuerbarer Energie für einen CO2-freien Lebenszyklus. Herausforderungen sind höhere Anschaffungskosten als bei BEV-Elektrobussen, Wasserstoffproduktionskosten und begrenzte Tankinfrastruktur. Im Rahmen der Richtlinie über saubere Fahrzeuge qualifizieren sich Wasserstoffbusse als emissionsfreie Fahrzeuge. Förderprogramme stehen aus EU-Mitteln zur Verfügung, darunter das Clean Hydrogen Partnership und Nationale Aufbaupläne.

Häufig gestellte Fragen

Welche Bustypen umfasst KN 8702 90?
Der KN-Code 8702 90 ist residualer Natur und umfasst Busse mit Antrieben, die nicht in den Unterpositionen 8702 10 (Diesel), 8702 20 (Hybrid), 8702 30 (Fremdzündung/Gas) und 8702 40 (elektrisch BEV) enthalten sind. In der Praxis umfasst dies hauptsächlich Wasserstoff-Brennstoffzellenbusse (FCEV) und Fahrzeuge mit anderen alternativen Antrieben. Die Einreihung hängt von der technischen Spezifikation des Fahrzeugs ab.
Gilt ein Wasserstoffbus als emissionsfreies Fahrzeug?
Ja, ein Wasserstoff-Brennstoffzellenbus gilt als emissionsfreies Fahrzeug, da das einzige Nebenprodukt der Brennstoffzellenreaktion Wasser ist. Er erfüllt die Anforderungen der Richtlinie über saubere Fahrzeuge (2019/1161) und das Ziel einer 100%igen CO2-Reduktion bei neuen Stadtbussen bis 2035. Die Gesamtemissionsbilanz hängt von der Wasserstoffquelle ab – grüner Wasserstoff aus mit erneuerbarer Energie betriebener Elektrolyse ist am günstigsten.
Wie verfügbar sind Wasserstofftankstellen in Polen?
Im Jahr 2026 ist die Verfügbarkeit von Wasserstofftankstellen in Polen begrenzt, wächst aber gemäß den Anforderungen der AFIR-Verordnung, die die Mitgliedstaaten zum Aufbau eines Wasserstofftankstellennetzes entlang des TEN-V-Netzes verpflichtet. Geplante Investitionen umfassen große Ballungsräume und Transportkorridore. Informationen zum aktuellen Stationsnetz sind beim Ministerium für Klima und Umwelt und bei Wasserstoff-Infrastrukturbetreibern erhältlich.