Zum Hauptinhalt springen
87019400
ZUGMASCHINEN, KRAFTFAHRZEUGE, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE UND ZUBEHÖR DAVONZugmaschinen (ausgenommen solche der Position 8709)

Zugmaschinen (ausgenommen solche der Position 8709), andere, mit einer Motorleistung von mehr als 75 kW bis 130 kW

Hochleistungs-Landwirtschaftstraktoren KN 8701 94

Der KN-Code 8701 94 klassifiziert landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Motorleistung über 75 kW, aber höchstens 130 kW (ca. 102 bis 177 PS). Dieses Segment umfasst Traktoren für intensive Feldarbeit auf großen Betrieben, den Betrieb schwerer Landmaschinen (Mehrscharpflüge, breite Bodenbearbeitungsaggregate, Feldhäcksler) sowie Transportarbeiten mit großen Anhängern. Die Fahrzeuge sind mit turboaufgeladenen Dieselmotoren mit Ladeluftkühlung von 4,0 bis 6,8 Liter Hubraum, mechanischen, halbautomatischen (Powershift) oder stufenlosen (CVT) Getrieben, Hydraulik mit 80 bis 120 l/min Förderleistung, Dreipunkt-Hubwerk Kategorie II/III und Zapfwelle 540/1000 U/min ausgestattet. Die Typgenehmigung erfolgt gemäß Verordnung (EU) Nr. 167/2013, und die Motoren müssen Stufe-V-Emissionsnormen mit DPF, SCR und DOC (Diesel-Oxidationskatalysator) erfüllen.

Zoll- und Steuerverfahren

Bei der Einfuhr landwirtschaftlicher Zugmaschinen mit 75-130 kW (KN 8701 94) aus Drittländern gelten Standardzollverfahren. Der Importeur gibt eine Zollanmeldung mit Handels-, Transport- und Wertdokumentation ab. Zollsätze hängen vom Ursprungsland und geltenden Handelsabkommen ab – aktuelle Sätze werden in den Systemen TARIC und ISZTAR4 veröffentlicht. Fahrzeuge unterliegen nicht der Verbrauchsteuer. Die Mehrwertsteuer wird auf die Grundlage aus Zollwert und Zoll erhoben. Aus Nicht-EU-Ländern importierte Fahrzeuge benötigen EU-Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung. Aufgrund des höheren Einzelwertes der Traktoren dieser Klasse können die Zollbehörden eine detailliertere Überprüfung des Zollwerts vornehmen, einschließlich vergleichender Marktpreisanalyse. Bei gebrauchten Traktoren basiert der Zollwert auf dem Transaktionspreis, die Zollbehörde kann ihn jedoch anfechten, wenn er erheblich vom Marktwert abweicht. Beim Kauf eines neuen Traktors von einem europäischen Händler unterliegt der innergemeinschaftliche Erwerb der Mehrwertsteuerabrechnung in der polnischen Steuererklärung.

Technologien und Ausstattung der Traktoren 75-130 kW

Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit 75-130 kW (KN 8701 94) bieten fortschrittliche Technologien zur Steigerung von Produktivität und Bedienkomfort. Präzisionslandwirtschaftssysteme umfassen GPS-Autopilot mit RTK-Genauigkeit bis 2,5 cm, automatisches Vorgewendemanagement, Ertragskartierung und variable Ausbringung von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln. Die meisten Modelle bieten ISOBUS-Konnektivität zur Integration des Traktors mit Anbaugeräten verschiedener Hersteller. Kabinen erfüllen Ergonomie- und Lärmstandards mit Klimaanlage, gefedertem Sitz, Touchscreen-Display und Kamerasystemen. In diesem Segment treten auch Hybridtraktoren auf, die Diesel- und Elektromotor kombinieren und geringeren Kraftstoffverbrauch sowie niedrigere Emissionen bieten. Die Haupthersteller – John Deere, New Holland, Case IH, Fendt (AGCO), CLAAS, Massey Ferguson, Valtra, Deutz-Fahr und Kubota – konkurrieren sowohl bei Technologie als auch bei Finanzierungsbedingungen. Bei der Einfuhr von Traktoren aus außereuropäischen Märkten sollte die Kompatibilität der Elektroniksysteme mit europäischen Standards überprüft werden.

Häufig gestellte Fragen

Welcher Führerschein wird zum Führen eines Traktors mit 75-130 kW benötigt?
In Polen ist zum Führen einer landwirtschaftlichen Zugmaschine unabhängig von ihrer Leistung ein Führerschein der Klasse T erforderlich. Die Klasse T berechtigt zum Führen eines landwirtschaftlichen Traktors oder langsam fahrenden Fahrzeugs mit Anhänger auf öffentlichen Straßen. Sie kann ab dem 16. Lebensjahr erworben werden. Traktoren mit 75-130 kW sind Fahrzeuge mit erheblichen Abmessungen und Gewicht, weshalb Hersteller eine fachliche Bedienungsschulung empfehlen, auch wenn sie formal nicht vorgeschrieben ist.
Erfordert der Import eines gebrauchten Traktors 75-130 kW aus den USA Anpassungen?
Ja, landwirtschaftliche Traktoren aus den USA können Anpassungen an europäische Anforderungen erfordern, insbesondere bei Beleuchtung (europäische UNECE-Regelungen), Bremssystem (Anforderungen an pneumatische Anhängerbremse) und Emissionsnormen (Stufe V statt US EPA Tier 4). Das Fahrzeug muss eine EU-Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung erhalten. Die Anpassungskosten können erheblich sein und sollten in die Wirtschaftlichkeitsberechnung des Imports einfließen.
Fallen Traktoren mit 75-130 kW unter das CBAM-System?
Nein, landwirtschaftliche Zugmaschinen der KN-Position 8701 fallen nicht unter den CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus). CBAM umfasst derzeit nur Produkte mit hoher Produktionsemissionsintensität: Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Strom. Landwirtschaftliche Fahrzeuge unterliegen trotz des Stahl- und Aluminiumanteils in ihrer Konstruktion bei der Einfuhr in die EU keinen CBAM-Berichts- und Abrechnungspflichten.