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ZUGMASCHINEN, KRAFTFAHRZEUGE, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE UND ZUBEHÖR DAVONZugmaschinen (ausgenommen solche der Position 8709)

Zugmaschinen (ausgenommen solche der Position 8709), andere, mit einer Motorleistung von mehr als 18 kW bis 37 kW

Landwirtschaftliche Zugmaschinen mittlerer Leistung KN 8701 92

Der KN-Code 8701 92 klassifiziert landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Motorleistung über 18 kW, aber höchstens 37 kW (ca. 24,5 bis 50 PS). Es handelt sich um vielseitige Kompakttraktoren für mittelgroße Landwirtschaftsbetriebe, Obstplantagen, Weinberge, Baumschulen sowie für Kommunal- und Infrastrukturarbeiten. Die Fahrzeuge sind mit Dieselmotoren von 1,0 bis 2,5 Liter Hubraum, Vierradantrieb mit abschaltbarem Vorderachsantrieb, Dreipunkt-Hubwerk (Kategorie I oder II), Zapfwelle (PTO 540 U/min) und externer Hydraulik mit Förderleistungen von 20 bis 40 l/min ausgestattet. Traktoren dieser Leistungsklasse bieten ein optimales Verhältnis von Leistung zu Betriebskosten für viele Arten landwirtschaftlicher Arbeiten. Die Typgenehmigung erfolgt gemäß Verordnung (EU) Nr. 167/2013, und die Motoren müssen die Stufe-V-Emissionsnormen der Verordnung (EU) 2016/1628 erfüllen.

Einfuhr und Zollabfertigung von Traktoren 18-37 kW

Die Einfuhr landwirtschaftlicher Zugmaschinen mit 18-37 kW Leistung (KN 8701 92) aus Nicht-EU-Ländern erfordert die Abgabe einer Zollanmeldung mit vollständiger Handels- und Transportdokumentation. Der Zollwert umfasst den Transaktionspreis, Transportkosten bis zur EU-Grenze und Versicherung. Zollsätze hängen vom Ursprungsland ab – aktuelle Regel- (MFN) und Präferenzzollsätze sind im TARIC- oder ISZTAR4-System zu prüfen. Bei der Einfuhr aus Ländern mit Präferenzen aus Freihandelsabkommen oder dem APS können die Sätze ermäßigt oder null sein, sofern ein gültiger Ursprungsnachweis (EUR.1, Form A oder Rechnungserklärung) vorgelegt wird. Traktoren unterliegen nicht der Verbrauchsteuer. Die Mehrwertsteuer wird auf den Zollwert zuzüglich Zoll erhoben. Das Fahrzeug muss eine EU-Typgenehmigung gemäß Verordnung (EU) Nr. 167/2013 besitzen – fehlt diese, ist eine Einzelgenehmigung erforderlich. Die Traktorzulassung in Polen erfordert Zollabfertigungsdokument, Typgenehmigung, Haftpflichtversicherung und Prüfbericht der technischen Untersuchung.

Anwendungen und Ausstattung der Traktoren 18-37 kW

Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit 18-37 kW unter KN 8701 92 stellen das beliebteste Segment bei Kompakttraktoren auf dem europäischen Markt dar. Ihre Vielseitigkeit ergibt sich aus der Kompatibilität mit zahlreichen Anbaugeräten: Frontlader, Kreiselmähwerke, Bodenfräsen, Kreiseleggen, Pflüge, Sprühgeräte und Miststreuer. In diesem Segment sind Hersteller wie Kubota, John Deere (Serie 2R/3R), New Holland (Serie Boomer), Massey Ferguson (Serie 1700), Kioti, LS Tractor und Antonio Carraro aktiv. Bei der Auswahl eines aus Nicht-EU-Ländern importierten Traktors ist die Verfügbarkeit von Service und Ersatzteilen auf dem europäischen Markt zu prüfen. Zunehmend bieten Modelle dieser Leistungsklasse optionale Kabinen mit Heizung und Klimaanlage, was den Bedienkomfort erhöht. Der Restwert von Traktoren etablierter Marken ist relativ hoch, was Leasingentscheidungen und Finanzierung durch Kreditinstitute begünstigt.

Häufig gestellte Fragen

Was unterscheidet KN 8701 91 von 8701 92 bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen?
Die KN-Codes 8701 91 und 8701 92 unterscheiden sich im Motorleistungsbereich. Code 8701 91 umfasst Traktoren bis 18 kW (ca. 24,5 PS), während Code 8701 92 Traktoren mit Leistung über 18 kW, aber höchstens 37 kW (ca. 50 PS) umfasst. Die korrekte Codezuweisung ist für die Bestimmung des Zollsatzes wichtig. Die Motorleistung sollte anhand der Herstellerdokumentation oder der Übereinstimmungsbescheinigung des Fahrzeugs bestimmt werden.
Darf ein Traktor mit 18-37 kW auf öffentlichen Straßen benutzt werden?
Ja, landwirtschaftliche Zugmaschinen mit 18-37 kW dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auf öffentlichen Straßen benutzt werden: Fahrzeugzulassung, Haftpflichtversicherung, gültige Hauptuntersuchung, Führerschein der Klasse T und vorschriftsmäßige Straßenbeleuchtung und -kennzeichnung des Traktors. Die Höchstgeschwindigkeit für landwirtschaftliche Zugmaschinen auf öffentlichen Straßen beträgt 40 km/h (Kategorie T1) oder 30 km/h (langsam fahrende Fahrzeuge).
Welche Dokumente sind für die Zulassung eines importierten Traktors 18-37 kW erforderlich?
Für die Zulassung eines aus Nicht-EU-Ländern importierten landwirtschaftlichen Traktors sind erforderlich: Zollabfertigungsdokument (SAD/PZC), Kaufrechnung, EU-Typgenehmigung gemäß Verordnung (EU) Nr. 167/2013 oder Einzelgenehmigung, positiver Prüfbericht der Hauptuntersuchung, Nachweis der Haftpflichtversicherung und Fahrzeugidentifikationsdokument. Für Traktoren aus EU-Ländern genügen Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) und Eigentumsnachweis.