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ZUGMASCHINEN, KRAFTFAHRZEUGE, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE UND ZUBEHÖR DAVON›Zugmaschinen (ausgenommen solche der Position 8709)
Zugmaschinen (ausgenommen solche der Position 8709), Sattelzugmaschinen for Sattelanhänger, mit Fremdzündungs-Kolbenverbrennungsmotor und Elektromotor als Antriebsmotoren
Untercodes (2)
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Zugmaschinen (ausgenommen solche der Position 8709), Sattelzugmaschinen for Sattelanhänger, mit Fremdzündungs-Kolbenverbrennungsmotor und Elektromotor als Antriebsmotoren, neu
87012390Zoll: 0-16%
Zugmaschinen (ausgenommen solche der Position 8709), Sattelzugmaschinen for Sattelanhänger, mit Fremdzündungs-Kolbenverbrennungsmotor und Elektromotor als Antriebsmotoren, gebraucht
Elektrische Sattelzugmaschinen KN-Code 8701 23
Der KN-Code 8701 23 umfasst Straßenzugmaschinen zum Ziehen von Sattelanhängern, die mit einem Elektromotor als einziger Antriebsquelle ausgestattet sind. Es handelt sich um emissionsfreie Fahrzeuge der Kategorie N3, die die Antwort der Transportbranche auf verschärfte CO2-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge darstellen. Elektrische Sattelzugmaschinen sind mit Lithium-Ionen-Batteriepaketen mit Kapazitäten von 300 bis über 600 kWh ausgestattet, die je nach Beladung und Fahrbedingungen eine Reichweite von 200 bis 500 km pro Ladung ermöglichen. Das Laden erfolgt über Ladestationen mit Leistungen von 150 kW (CCS) bis über 1 MW (Megawatt Charging System – MCS), wodurch das Laden während der gesetzlichen Lenkzeitpause möglich ist. Diese Fahrzeuge müssen die Typgenehmigungsanforderungen der Verordnung (EU) 2018/858 und die UNECE-Regelungen zur elektrischen Sicherheit erfüllen, insbesondere Regelung Nr. 100 zur Sicherheit batteriebetriebener Elektrofahrzeuge. Die Euro-7-Norm (Verordnung (EU) 2024/1257) umfasst auch Anforderungen an Brems- und Reifenpartikelemissionen, die für Elektrofahrzeuge gelten.
Zollpräferenzen und Anreize für Elektrofahrzeuge
Elektrische Sattelzugmaschinen unter KN-Code 8701 23 können von regulatorischen und steuerlichen Präferenzen profitieren, die sich aus der EU-Politik zur Dekarbonisierung des Verkehrs ergeben. Einfuhrzollsätze aus Drittländern sind im TARIC-System zu überprüfen, wobei die EU im Rahmen von Handelsabkommen ermäßigte Sätze oder Befreiungen für emissionsfreie Fahrzeuge anwenden kann. In Polen profitieren Elektrofahrzeuge von Steuererleichterungen, darunter ermäßigte Kraftfahrzeugsteuersätze und Befreiung von der Umweltgebühr. Diese Fahrzeuge unterliegen nicht der Verbrauchsteuer, da sie keine Personenkraftwagen sind. Bei der Einfuhr wird die Mehrwertsteuer auf den Zollwert zuzüglich Zoll erhoben. Für Transportunternehmen, die in Elektroflotten investieren, stehen finanzielle Förderprogramme zur Verfügung, darunter Zuschüsse des Nationalen Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft sowie Mittel des EU-Modernisierungsfonds. Die AFIR-Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge entlang des TEN-V-Netzes bis 2026 auszubauen.
Marktausblick für elektrische Sattelzugmaschinen
Der Markt für elektrische Sattelzugmaschinen (KN 8701 23) in Europa entwickelt sich dynamisch. Hersteller wie Mercedes-Benz (eActros 600), Volvo (FH Electric), MAN (eTGX), DAF (XF Electric) und Tesla (Semi) bieten bereits Modelle für den Fernverkehr an. Die zentrale Herausforderung bleibt der höhere Anschaffungspreis im Vergleich zu Dieselfahrzeugen, der teilweise durch niedrigere Betriebskosten (Energie und Wartung) sowie den steigenden Wert der CO2-Zertifikate im Emissionshandel ausgeglichen wird. Die Verordnung (EU) 2019/1242 über CO2-Normen für schwere Nutzfahrzeuge behandelt emissionsfreie Fahrzeuge als Multiplikator zur Senkung der durchschnittlichen Flottenemissionen des Herstellers, was einen starken Anreiz für die Entwicklung dieses Segments darstellt. Bei der zolltariflichen Einreihung elektrischer Sattelzugmaschinen ist zu bestätigen, dass das Fahrzeug ausschließlich zum Ziehen von Sattelanhängern bestimmt ist – andernfalls kann es einem anderen Code zugeordnet werden. Die Einfuhr von Lithium-Ionen-Batterien als Ersatzteile unterliegt gesonderten Vorschriften, darunter der Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien.
Häufig gestellte Fragen
Kann eine elektrische Sattelzugmaschine (KN 8701 23) in Polen Zuschüsse erhalten?
Ja, im Jahr 2026 können elektrische Sattelzugmaschinen für finanzielle Unterstützung im Rahmen von NFOSiGW-Programmen zur Elektrifizierung des Schwerlastverkehrs und Mitteln des Nationalen Aufbauplans in Frage kommen. Es stehen auch steuerliche Präferenzen zur Verfügung, darunter ermäßigte Kraftfahrzeugsteuersätze. Förderbedingungen und -beträge hängen von aktuellen Förderprogrammen und der Verfügbarkeit von Mitteln ab. Unternehmen sollten sich bei den zuständigen Institutionen über aktuelle Fördermöglichkeiten informieren.
Welche Reichweite hat eine elektrische Sattelzugmaschine pro Ladung?
Die Reichweite elektrischer Sattelzugmaschinen hängt von der Batteriekapazität, dem Ladungsgewicht und den Fahrbedingungen ab. Im Jahr 2026 bieten führende Hersteller Modelle mit Reichweiten von 200 bis 500 km pro Ladung an. Fahrzeuge mit Batteriepaketen über 600 kWh können Strecken über 400 km zurücklegen. Die Entwicklung der Megawatt Charging System (MCS)-Technologie ermöglicht schnelles Laden während der gesetzlichen Lenkzeitpausen, was die tägliche Betriebsreichweite erhöht.
Welche Sicherheitsvorschriften gelten für elektrische Sattelzugmaschinen?
Elektrische Sattelzugmaschinen müssen die UNECE-Regelungen erfüllen, insbesondere Regelung Nr. 100 zur Sicherheit batteriebetriebener Elektrofahrzeuge, die Schutz vor elektrischem Schlag, Batteriesicherheit und Kurzschlussfestigkeit umfasst. Es gelten auch die Regelungen Nr. 13 (Bremsung), Nr. 43 (Verglasung), Nr. 46 (Spiegel/Kameras) sowie die Anforderungen der Verordnung (EU) 2019/2144 an ADAS-Systeme. Das Fahrzeug muss eine Typgenehmigung gemäß Verordnung (EU) 2018/858 besitzen.
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