Handelspräferenzen
Prüfen Sie verfügbare Zollpräferenzen und Handelsabkommen für ein bestimmtes Ursprungsland.
So funktioniert der Zollpräferenzen-Rechner
Ursprungsland wählen
Wählen Sie das Herkunftsland der Ware. Der Rechner prüft, ob ein Freihandelsabkommen oder Präferenzregelung mit der EU besteht.
Warennummer eingeben
Geben Sie den TARIC-Code ein. Anhand der Warennummer werden die anwendbaren Präferenzzollsätze ermittelt.
Präferenznachweise prüfen
Der Rechner zeigt, welche Ursprungsnachweise (EUR.1, EUR-MED, Erklärung auf der Rechnung, REX) für den Präferenzzollsatz erforderlich sind.
Einsparung berechnen
Sie sehen den Vergleich zwischen Regel- und Präferenzzollsatz und die konkrete Einsparung in Euro.
Wann sollten Sie diesen Rechner verwenden?
- ✓Zur Prüfung, ob für Ihre Ware ein Präferenzzollsatz verfügbar ist
- ✓Zur Ermittlung der Zollersparnis durch EU-Freihandelsabkommen
- ✓Zur Information über die erforderlichen Präferenznachweise
- ✓Zum Vergleich der Zollkosten bei Bezug aus verschiedenen Ursprungsländern
- ✓Zur Prüfung der Präferenzberechtigung im Rahmen des APS (Allgemeines Präferenzsystem)
Expertentipps
Ursprungsregeln genau prüfen
Ein Präferenzzollsatz setzt voraus, dass die Ware die Ursprungsregeln des jeweiligen Abkommens erfüllt. Achten Sie auf Regeln zu ausreichender Be- oder Verarbeitung, Listenregeln und Wertschöpfungsanteilen.
REX-System bei APS-Importen
Für Importe aus APS-begünstigten Entwicklungsländern müssen Exporteure im REX-System (Registered Exporter System) registriert sein. Prüfen Sie die REX-Nummer Ihres Lieferanten in der EU-Datenbank.
Kumulierung nutzen
Viele Abkommen erlauben die Kumulierung von Ursprungsmaterialien aus Partnerländern. So kann eine Ware, die in einem Land nicht ausreichend bearbeitet wurde, durch Material aus anderen Präferenzländern den Ursprung erlangen.
Berechnungsbeispiel
Import von Textilwaren aus der Türkei (EU-Zollunion) vs. Standardzollsatz:
| Warenwert (CIF) | 20.000,00 EUR |
| Regelzollsatz | 12,0% |
| Zoll ohne Präferenz | 2.400,00 EUR |
| Präferenzzollsatz (Türkei) | 0,0% |
| Zoll mit Präferenz | 0,00 EUR |
| Einsparung durch Präferenz | 2.400,00 EUR |
Rechtsgrundlagen
EU-Freihandelsabkommen (FTAs)
Die EU unterhält über 40 Freihandelsabkommen weltweit (u.a. mit Kanada/CETA, Japan/JEFTA, Südkorea, Vereinigtes Königreich/TCA). Jedes Abkommen enthält spezifische Ursprungsregeln und Zollpräferenzen.
Allgemeines Präferenzsystem (APS/GSP)
Verordnung (EU) Nr. 978/2012: Gewährt Entwicklungsländern einseitige Zollpräferenzen. Umfasst APS-Standard, APS+ (erhöhte Präferenz) und EBA (Everything But Arms für die ärmsten Länder).
PEM-Übereinkommen
Pan-Euro-Med-Ursprungskumulierung: Ermöglicht die diagonale Kumulierung von Ursprungsmaterialien zwischen EU, EFTA, Türkei und den Mittelmeer-Partnerländern.
UZK-Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446
Enthält detaillierte Bestimmungen zu Ursprungsnachweisen (EUR.1, EUR-MED, Ursprungserklärung), zum REX-System und zur Überprüfung des Präferenzursprungs.