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Celna24.de

CBAM

CBAM-CO₂-Abgabenrechner für Importe von Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln, Wasserstoff und Strom.

Ładowanie ...

So funktioniert der CBAM-Rechner

1

Ware und Menge eingeben

Wählen Sie die Warenkategorie (Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Elektrizität, Wasserstoff) und geben Sie die Importmenge ein.

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Emissionsdaten angeben

Geben Sie die spezifischen CO2-Emissionen des Produkts ein (tCO2/t Ware). Falls unbekannt, werden EU-Standardwerte verwendet.

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EU-ETS-Preis prüfen

Der Rechner verwendet den aktuellen EU-ETS-Zertifikatspreis zur Berechnung der CBAM-Abgabe.

4

CBAM-Kosten berechnen

Sie erhalten die geschätzte CBAM-Abgabe pro Tonne und für die gesamte Importmenge.

Wann sollten Sie diesen Rechner verwenden?

  • Bei der Planung von Importen CBAM-pflichtiger Waren (Stahl, Aluminium, Zement, etc.)
  • Zur Abschätzung der finanziellen Auswirkungen des CBAM auf Ihre Lieferkette
  • Zur Vorbereitung der jährlichen CBAM-Erklärung in der Zielphase ab 2026 (Pflicht zum Erwerb von CBAM-Zertifikaten)
  • Zum Vergleich der CBAM-Kosten verschiedener Lieferanten
  • Zur strategischen Entscheidung über Beschaffungsquellen

Expertentipps

Tatsächliche Emissionsdaten beschaffen

Fordern Sie von Ihren Lieferanten verifizierte Emissionsdaten an. EU-Standardwerte sind oft höher als die tatsächlichen Emissionen, was zu unnötig hohen CBAM-Kosten führt.

Emissionsdaten frühzeitig beschaffen

Seit 1. Januar 2026 ist die CBAM-Abgabe fällig. Stellen Sie sicher, dass verifizierte Emissionsdaten Ihrer Lieferanten vorliegen, um höhere EU-Standardwerte zu vermeiden.

CO2-Preis im Ursprungsland berücksichtigen

Bereits im Ursprungsland gezahlte CO2-Abgaben können auf die CBAM-Kosten angerechnet werden. Dokumentieren Sie diese sorgfältig.

CBAM-Anmelder registrieren

Ab 2026 müssen CBAM-pflichtige Importeure als zugelassene CBAM-Anmelder registriert sein. Die Registrierung sollte frühzeitig über das CBAM-Portal der EU erfolgen.

Berechnungsbeispiel

Import von 100 Tonnen Flachstahl aus der Türkei mit spezifischen Emissionen von 1,8 tCO2/t bei einem EU-ETS-Preis von 70 EUR/tCO2: (Hinweis: Dieses Beispiel zeigt die CBAM-Zielkosten ohne Berücksichtigung kostenloser ETS-Zertifikate. Im Jahr 2026 deckt CBAM nur 2,5% der Emissionen ab)

Importmenge100 t
Spezifische Emissionen1,8 tCO2/t
Gesamtemissionen180 tCO2
EU-ETS-Preis70,00 EUR/tCO2
CBAM-Abgabe (geschätzt)12.600,00 EUR

Rechtsgrundlagen

CBAM-Verordnung

Verordnung (EU) 2023/956 zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus. Tritt stufenweise in Kraft: Berichtspflicht ab Oktober 2023, finanzielle Abgabe ab Januar 2026.

CBAM-Durchführungsverordnung

Verordnung (EU) 2023/1773 mit Durchführungsbestimmungen zur Übergangsphase, einschließlich Berichtspflichten und Berechnungsmethoden.

EU-Emissionshandelsrichtlinie (EU-ETS)

Richtlinie 2003/87/EG: Der CBAM ergänzt das EU-ETS und soll Carbon Leakage verhindern, indem importierte Waren den gleichen CO2-Kosten unterliegen wie EU-Produkte.

Verordnung (EU) 2025/2083

Ändert den Zeitplan für den Abbau kostenloser ETS-Zertifikate und vereinfacht CBAM-Verfahren.

Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621

Legt Standardemissionswerte je KN-Code und Ursprungsland ab 01.01.2026 fest.

Häufig gestellte Fragen

CBAM - Online-Rechner