CBAM
CBAM-CO₂-Abgabenrechner für Importe von Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln, Wasserstoff und Strom.
So funktioniert der CBAM-Rechner
Ware und Menge eingeben
Wählen Sie die Warenkategorie (Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Elektrizität, Wasserstoff) und geben Sie die Importmenge ein.
Emissionsdaten angeben
Geben Sie die spezifischen CO2-Emissionen des Produkts ein (tCO2/t Ware). Falls unbekannt, werden EU-Standardwerte verwendet.
EU-ETS-Preis prüfen
Der Rechner verwendet den aktuellen EU-ETS-Zertifikatspreis zur Berechnung der CBAM-Abgabe.
CBAM-Kosten berechnen
Sie erhalten die geschätzte CBAM-Abgabe pro Tonne und für die gesamte Importmenge.
Wann sollten Sie diesen Rechner verwenden?
- ✓Bei der Planung von Importen CBAM-pflichtiger Waren (Stahl, Aluminium, Zement, etc.)
- ✓Zur Abschätzung der finanziellen Auswirkungen des CBAM auf Ihre Lieferkette
- ✓Zur Vorbereitung der jährlichen CBAM-Erklärung in der Zielphase ab 2026 (Pflicht zum Erwerb von CBAM-Zertifikaten)
- ✓Zum Vergleich der CBAM-Kosten verschiedener Lieferanten
- ✓Zur strategischen Entscheidung über Beschaffungsquellen
Expertentipps
Tatsächliche Emissionsdaten beschaffen
Fordern Sie von Ihren Lieferanten verifizierte Emissionsdaten an. EU-Standardwerte sind oft höher als die tatsächlichen Emissionen, was zu unnötig hohen CBAM-Kosten führt.
Emissionsdaten frühzeitig beschaffen
Seit 1. Januar 2026 ist die CBAM-Abgabe fällig. Stellen Sie sicher, dass verifizierte Emissionsdaten Ihrer Lieferanten vorliegen, um höhere EU-Standardwerte zu vermeiden.
CO2-Preis im Ursprungsland berücksichtigen
Bereits im Ursprungsland gezahlte CO2-Abgaben können auf die CBAM-Kosten angerechnet werden. Dokumentieren Sie diese sorgfältig.
CBAM-Anmelder registrieren
Ab 2026 müssen CBAM-pflichtige Importeure als zugelassene CBAM-Anmelder registriert sein. Die Registrierung sollte frühzeitig über das CBAM-Portal der EU erfolgen.
Berechnungsbeispiel
Import von 100 Tonnen Flachstahl aus der Türkei mit spezifischen Emissionen von 1,8 tCO2/t bei einem EU-ETS-Preis von 70 EUR/tCO2: (Hinweis: Dieses Beispiel zeigt die CBAM-Zielkosten ohne Berücksichtigung kostenloser ETS-Zertifikate. Im Jahr 2026 deckt CBAM nur 2,5% der Emissionen ab)
| Importmenge | 100 t |
| Spezifische Emissionen | 1,8 tCO2/t |
| Gesamtemissionen | 180 tCO2 |
| EU-ETS-Preis | 70,00 EUR/tCO2 |
| CBAM-Abgabe (geschätzt) | 12.600,00 EUR |
Rechtsgrundlagen
CBAM-Verordnung
Verordnung (EU) 2023/956 zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus. Tritt stufenweise in Kraft: Berichtspflicht ab Oktober 2023, finanzielle Abgabe ab Januar 2026.
CBAM-Durchführungsverordnung
Verordnung (EU) 2023/1773 mit Durchführungsbestimmungen zur Übergangsphase, einschließlich Berichtspflichten und Berechnungsmethoden.
EU-Emissionshandelsrichtlinie (EU-ETS)
Richtlinie 2003/87/EG: Der CBAM ergänzt das EU-ETS und soll Carbon Leakage verhindern, indem importierte Waren den gleichen CO2-Kosten unterliegen wie EU-Produkte.
Verordnung (EU) 2025/2083
Ändert den Zeitplan für den Abbau kostenloser ETS-Zertifikate und vereinfacht CBAM-Verfahren.
Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621
Legt Standardemissionswerte je KN-Code und Ursprungsland ab 01.01.2026 fest.