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Zoll-Lexikon/Zollaussetzung

Zollaussetzung

Zölle & Steuern

PL: Zawieszenie Cła | EN: Duty Suspension

Definition

Die Zollaussetzung ist ein handelspolitisches Instrument der EU, bei dem der Zoll auf die Einfuhr bestimmter Waren (hauptsächlich Rohstoffe, Halbfertigprodukte, Komponenten), die in der EU nicht in ausreichender Menge oder Qualität hergestellt werden, vorübergehend vollständig aufgehoben oder gesenkt wird.

Zollaussetzungen werden vom Rat der EU auf Antrag der Mitgliedstaaten beschlossen und gelten für 1 bis 5 Jahre (verlängerbar). Sie werden in einer halbjährlich aktualisierten Ratsverordnung veröffentlicht.

Um von einer Zollaussetzung zu profitieren, muss der Importeur den entsprechenden TARIC-Code in der Zollanmeldung angeben. Im Unterschied zu Zollkontingenten haben Zollaussetzungen keine mengenmäßige Begrenzung.

Rechtsgrundlage

Art. 31 TFUE; Rozporządzenia Rady dot. zawieszeń

Verwandte Begriffe

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