Vorübergehende Verwendung
ZollverfahrenArt. 250-253 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)
PL: Odprawa Czasowa | EN: Temporary Admission
Definition
Die vorübergehende Verwendung ist ein Zollverfahren, das die Einfuhr von Nicht-Unionswaren in das EU-Zollgebiet für einen bestimmten Zeitraum mit vollständiger oder teilweiser Abgabenbefreiung ermöglicht, sofern die Waren in unverändertem Zustand wieder ausgeführt werden. Das Verfahren ist in Art. 250-253 UZK geregelt.
Vollständige Abgabenbefreiung gilt u.a. für: Berufsausrüstung, Waren für Messen und Ausstellungen, Behälter und Beförderungsmittel, Handelsmuster und Waren zu Bildungs- und Forschungszwecken. Teilweise Befreiung (3% der Abgaben für jeden angefangenen Monat) gilt für Waren, die nicht unter die vollständige Befreiung fallen.
Die Höchstdauer der vorübergehenden Verwendung beträgt grundsätzlich 24 Monate. Das Verfahren erfordert eine Sicherheitsleistung. Das bekannteste Dokument ist das Carnet ATA, das die Zollformalitäten vereinfacht.
Vollständige Abgabenbefreiung gilt u.a. für: Berufsausrüstung, Waren für Messen und Ausstellungen, Behälter und Beförderungsmittel, Handelsmuster und Waren zu Bildungs- und Forschungszwecken. Teilweise Befreiung (3% der Abgaben für jeden angefangenen Monat) gilt für Waren, die nicht unter die vollständige Befreiung fallen.
Die Höchstdauer der vorübergehenden Verwendung beträgt grundsätzlich 24 Monate. Das Verfahren erfordert eine Sicherheitsleistung. Das bekannteste Dokument ist das Carnet ATA, das die Zollformalitäten vereinfacht.