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Zoll-Lexikon/Embargo

Embargo

Allgemein

PL: Embargo | EN: Embargo

Definition

Ein Embargo ist ein Handelsverbot — vollständig oder für bestimmte Warenkategorien — gegenüber einem Staat, einer Organisation oder Personen aus politischen, sicherheitspolitischen oder menschenrechtlichen Gründen. In der EU werden Embargos als restriktive Maßnahmen (Sanktionen) im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) umgesetzt.

EU-Embargos können umfassen: Ein-/Ausfuhrverbote für bestimmte Waren, Einfrieren von Vermögenswerten, Reiseverbote, Verbote von Finanzdienstleistungen und Technologietransferbeschränkungen. EU-Sanktionen werden im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.

Ein Verstoß gegen ein Embargo ist eine Straftat. Die Zollbehörden überprüfen die Einhaltung bei jeder Zollanmeldung.

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