Zum Hauptinhalt springen
Celna24.de

Fracht

Transport & LogistikArt. 71-72 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)

PL: Fracht | EN: Freight

Definition

Die Fracht ist die Gebühr für die Beförderung von Waren auf dem See-, Luft-, Straßen- oder Schienenweg. Im internationalen Handel ist die Fracht ein wesentlicher Kostenfaktor und beeinflusst direkt den Zollwert — gemäß Art. 71 UZK werden Transport- und Versicherungskosten bis zum Ort des Verbringens in das EU-Zollgebiet zum Transaktionspreis hinzugerechnet.

Die Frachtkosten hängen ab von: Transportmodus, Entfernung, Gewicht und Volumen, Ladungsart und aktuellen Marktpreisen.

Im Zollkontext ist entscheidend: Frachtkosten bis zur EU-Grenze werden in den Zollwert einbezogen, Frachtkosten im Inland (von der EU-Grenze zum Bestimmungsort) nicht (Art. 72 UZK).

Rechtsgrundlage

Verwandte Begriffe

Fracht — Zoll-Lexikon | Celna24.de | Celna24.de