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Zoll-Lexikon/Ermächtigter Ausführer

Ermächtigter Ausführer

ZollverfahrenArt. 67 – Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447

PL: Upoważniony eksporter | EN: Authorised Exporter

Definition

Ein ermächtigter Ausführer ist ein Wirtschaftsbeteiligter, der vom Zoll die Bewilligung erhalten hat, Ursprungserklärungen auf Rechnungen selbst auszustellen, ohne Waren oder Dokumente der Zollstelle zur Bestätigung eines EUR.1-Zertifikats vorlegen zu müssen.

Voraussetzungen sind regelmäßige Ausfuhrtätigkeit, Kenntnis der Ursprungsregeln und ein Buchführungssystem zur Überprüfung des Ursprungs. Der ermächtigte Ausführer erhält eine Bewilligungsnummer für die Ursprungserklärung.

Rechtsgrundlage

Verwandte Begriffe

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