Zum Hauptinhalt springen
Celna24.de

CBAM

Zölle & SteuernVerordnung (EU) 2023/956 (CBAM)

PL: CBAM | EN: CBAM

Definition

CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism — CO2-Grenzausgleichsmechanismus) ist ein neues klimapolitisches Instrument der EU, eingeführt durch die Verordnung (EU) 2023/956. Er soll die Verlagerung von CO2-Emissionen (Carbon Leakage) verhindern, indem Abgaben auf Einfuhren CO2-intensiver Waren aus Ländern erhoben werden, die keine vergleichbaren Klimaschutzmechanismen anwenden.

CBAM umfasst die Sektoren: Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff. Seit dem 1. Oktober 2023 gilt eine Übergangsphase — Importeure müssen die in den eingeführten Waren enthaltenen CO2-Emissionen melden. Ab 2026 müssen Importeure CBAM-Zertifikate kaufen, deren Preis dem EU-ETS-Preis entspricht.

CBAM ist besonders relevant für Importeure von Stahl, Aluminium und Zement aus Ländern wie China, Indien, Türkei und Russland.

Rechtsgrundlage

Verwandte Begriffe

CBAM — Zoll-Lexikon | Celna24.de | Celna24.de