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Zoll-Lexikon/Beschau (körperliche Überprüfung)

Beschau (körperliche Überprüfung)

ZollverfahrenArt. 188–192 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)

PL: Rewizja fizyczna | EN: Physical Examination

Definition

Die Beschau ist eine Form der Zollkontrolle, bei der Waren unmittelbar durch Zollbeamte untersucht werden. Sie umfasst das Öffnen von Packstücken, Containern oder Beförderungsmitteln, die Besichtigung der Waren und die Entnahme von Proben zur Laboranalyse.

Die Zollbehörde ordnet die Beschau aufgrund der Risikoanalyse oder Stichprobenauswahl an. Die Beschau kann vollständig oder teilweise durchgeführt werden. In der Praxis werden ca. 2–5% der Zollanmeldungen in der EU einer Beschau unterzogen.

Rechtsgrundlage

Verwandte Begriffe

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