TarifeinreihungVerordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates
PL: OGINT Reguła 4 | EN: GIR Rule 4
Definition
AV Regel 4 betrifft Waren, die nach den Regeln 1-3 nicht eingereiht werden können. Sie werden in die Position für die am nächsten verwandten Waren eingereiht.