PL: OGINT Reguła 3(b) | EN: GIR Rule 3(b)
Definition
AV Regel 3(b) gilt, wenn Regel 3(a) die Einreihung nicht klärt. Mischungen, zusammengesetzte Waren und Warenzusammenstellungen werden nach dem Stoff oder Bestandteil eingereiht, der ihnen ihren wesentlichen Charakter verleiht.